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An den gesetzlichen Sozialversicherungen werden die Folgen des demografischen Wandels für die gesetzlich Pflichtversicherten immer deutlicher.
Besonders spürbar wird dies im Bereich der Krankenversicherung, speziell bei zahnärztlichen Leistungen.
Hier ist es in den vergangenen Jahren bereits zu massiven Leistungseinschränkungen gekommen.
Anders als in anderen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherungen bekommen die Versicherten in diesem Bereich die Leistungseinschnitte direkt zu spüren.
Bei vielen Leistungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen minimalen Anteil der zahnärztlichen Leistungen. Besonders stark sind die Leistungseinschnitte beim Zahnersatz. Hier müssen die Versicherten inzwischen häufig einen Großteil der anfallenden Kosten selber tragen. Wer das nicht kann, muss oft auf eine angemessene Behandlung verzichten. Damit es nicht soweit kommt, sollten insbesondere gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Mit ihr lassen sich die Zuzahlungen stark reduzieren oder sogar ganz vermeiden.
Eine Zahnzusatzversicherung leistet grundsätzlich immer dann, wenn der Versicherte im Bedarfsfall vertraglich vereinbarte Leistungen in Anspruch nimmt. Dieses Prinzip ist allen privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen gemeinsam. Ob für die Kostenübernahme bei bestimmten Leistungen spezielle Kriterien erfüllt sein müssen, ist ebenfalls im Versicherungsvertrag individuell geregelt.
Bei bestimmten Leistungen ist es zum Beispiel üblich, dass eine gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen erbringen muss, bevor die private Zahnzusatzversicherung weitere Kosten erstattet. Je nach Tarif kann eine Kostenübernahme auch so geregelt sein, dass die Zahnzusatzversicherung die Kosten in vollem Umfang übernimmt, wenn eine Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt wird. Entscheidend sind letztendlich die vertraglich vereinbarten Konditionen.
Genauso wie bei privaten Krankenversicherungen werden die Kosten im Nachhinein erstattet.