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Zahnzusatzversicherung

Weshalb ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

An den gesetzlichen Sozialversicherungen werden die Folgen des demografischen Wandels für die gesetzlich Pflichtversicherten immer deutlicher. Besonders spürbar wird dies im Bereich der Krankenversicherung, speziell bei zahnärztlichen Leistungen.

Hier ist es in den vergangenen Jahren bereits zu massiven Leistungseinschränkungen gekommen. 

Anders als in anderen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherungen bekommen die Versicherten in diesem Bereich die Leistungseinschnitte direkt zu spüren. 
Bei vielen Leistungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen minimalen Anteil der zahnärztlichen Leistungen. Besonders stark sind die Leistungseinschnitte beim Zahnersatz.

Hier müssen die Versicherten inzwischen häufig einen Großteil der anfallenden Kosten selber tragen. Wer das nicht kann, muss oft auf eine angemessene Behandlung verzichten. Damit es nicht soweit kommt, sollten insbesondere gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Mit ihr lassen sich die Zuzahlungen stark reduzieren oder sogar ganz vermeiden.

Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte doppelt schützen:

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich also insbesondere die in den letzten Jahren massiv aufklaffenden Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schließen. Das Gleiche gilt mitunter auch für Privatversicherte, die nur einen Volltarif mit Basisleistungen bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sofern ihr Tarif keine Erweiterungsmöglichkeiten für zahnärztliche Behandlungen zulässt, stellt eine Zahnversicherung eine optimale Ergänzungsmöglichkeit dar, um den Versicherungsschutz zu vervollständigen.

Welche Leistungen sind in einer Zahnzusatzversicherung versichert?

Eine Zahnzusatzversicherung deckt verschiedene Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Zahnmedizin ab:

Eine zusätzliche Leistung vieler Zahnzusatzversicherungen ist außerdem die professionelle Zahnreinigung. In welchem Umfang in den unterschiedlichen Bereichen Leistungen übernommen werden, ist vor allem von den Anbietern der Zahnzusatzversicherungen abhängig. In der Regel kommt jeweils eine der drei folgenden Varianten zur Anwendung:

Eine komplette Übernahme von Leistungen findet bei vielen Zahnzusatzversicherungen für Zahnbehandlungen statt. Die Übernahme von Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie liegen in der Regel in einer Spanne von 80 bis 90 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die Kostenübernahme für viele Leistungen auch innerhalb eines Leistungsbereichs unterschiedlich hoch ausfällt. Eine Staffelung findet dabei auch innerhalb der Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie für einzelne Leistungen statt.

Bei der Übernahme von Kosten für Zahnersatz machen viele Zahnzusatzversicherungen den Leistungsumfang außerdem häufig auch davon abhängig, wie regelmäßig die regulären Vorsorgeuntersuchungen vom Versicherten in der Vergangenheit wahrgenommen wurden.

Alles in allem ergibt sich auf diese Weise ein sehr heterogenes Bild sowohl:

1. bei den Leistungen innerhalb eines Tarifes, als auch

2. bei den Tarifen verschiedener Zahnzusatzversicherungen untereinander.

Gemeinsam ist jedoch allen Angeboten für Zahnzusatzversicherungen, dass sie die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherungen zu einem sehr großen Teil schließen. Hier findet Ihr unsere weiteren Themen zur Zahnzusatzversicherung.

Was ist vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Aufgrund der zahlreichen Tarife mit unterschiedlichem Leistungsspektrum ist es bei der Zahnzusatzversicherung noch wichtiger als bei anderen Versicherungen, genau zu prüfen, welche Leistungen in welchem Umfang wirklich benötigt werden.
 
Wer eine Zahnzusatzversicherung vor allem dazu nutzen möchte, bei regulären kleineren Behandlung etwas bessere als die gesetzlichen Leistungen zu erhalten, sollte Wert legen auf:

Wer sich hingegen mit einer Zahnzusatzversicherung insbesondere vor den häufig sehr hohen Kosten für Zahnersatz absichern möchte, sollte darauf achten, dass in diesem Bereich besonders gute Leistungen erbracht werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass es bei verschiedenen Tarifen immer wieder vorkommt, dass Leistungen in ihrem Umfang beschränkt sind. Das kann zum Beispiel betreffen:

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte außerdem berücksichtigt werden, dass bestimmte Leistungen in den ersten Versicherungsjahren häufig nur eingeschränkt erbracht werden. Zum Beispiel kann eine Staffelung für die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung für die ersten fünf Jahre wie folgt aussehen:

Nach dem Ablauf von vier bis fünf Jahren werden Kosten dann uneingeschränkt, bzw. im vollen vertraglich vereinbarten Umfang übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung sollte daher immer langfristig abgeschlossen werden. Sie eignet sich nicht, um kurzfristig vor einer anstehenden Gebisssanierung eine Möglichkeit zur Finanzierung der Behandlung sicherzustellen.

“Je nach den Risiken, die die private Krankenversicherung aus den Angaben zur Gesundheitsprüfung ermittelt, erhebt sie Risikozuschläge für den Versicherten. Alternativ werden mitunter bestimmte Leistungen ausgeschlossen. Außerdem kann eine Aufnahme verweigert werden, wenn der Versicherung die Risiken zu groß sind.”

Wann leistet eine private Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung leistet grundsätzlich immer dann, wenn der Versicherte im Bedarfsfall vertraglich vereinbarte Leistungen in Anspruch nimmt. Dieses Prinzip ist allen privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen gemeinsam. Ob für die Kostenübernahme bei bestimmten Leistungen spezielle Kriterien erfüllt sein müssen, ist ebenfalls im Versicherungsvertrag individuell geregelt.

Bei bestimmten Leistungen ist es zum Beispiel üblich, dass eine gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen erbringen muss, bevor die private Zahnzusatzversicherung weitere Kosten erstattet. Je nach Tarif kann eine Kostenübernahme auch so geregelt sein, dass die Zahnzusatzversicherung die Kosten in vollem Umfang übernimmt, wenn eine Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt wird. Entscheidend sind letztendlich die vertraglich vereinbarten Konditionen.

Genauso wie bei privaten Krankenversicherungen werden die Kosten im Nachhinein erstattet. Das bedeutet, dass der Patient für die erbrachten Leistungen eine Rechnung erhält und diese dann bei seiner Zahnzusatzversicherung einreichen kann. Sind die Leistungen durch den Tarif der Zahnzusatzversicherung abgedeckt und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, werden dem Versicherten die anfallenden Kosten erstattet.

Aufgrund von Fehlannahmen und Missverständnissen kann es bei diesem Verfahren immer wieder vorkommen, dass Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen, die durch ihren Versicherungstarif nicht abgedeckt sind. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollten Versicherte insbesondere vor aufwändigen Behandlungen einen Kostenvoranschlag verlangen und diesen von ihrer Zahnzusatzversicherung prüfen lassen. Diese kontrolliert dann, ob sie alle veranschlagten Leistungen übernimmt und macht gegenüber dem Versicherten eine verbindliche Zusage.

Wann leistet eine Zahnzusatzversicherung nicht?

Immer wieder kommt es vor, dass eine Zahnzusatzversicherung für bestimmte Leistungen nicht aufkommt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

Damit es nach einer zahnärztlichen Behandlung nicht zu einem bösen Erwachen oder sogar einem Rechtsstreit mit der Zahnzusatzversicherung kommt, sollten sich die Versicherten genau darüber im Klaren sein, welche Leistungen im Tarif eingeschlossen sind.

Auch welche Bedingungen gegebenenfalls an eine Kostenübernahme gebunden sind, sollten die Versicherten genau wissen.

Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass Leistungen, die sie in Anspruch nehmen möchten, auch tatsächlich von ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden. Immer wieder ist eine Bedingungen für Leistungen einer Zahnzusatzversicherung, dass die gesetzliche Krankenkasse des Versicherten die Leistungen in der gesetzlich geregelten Höhe übernimmt. In diesen Fällen sollte der Versicherte sicherstellen, dass seine gesetzliche Krankenkasse die Standardleistungen für die gewünschte Behandlung übernimmt. Ist dies gegeben, kann er zusätzliche Leistungen, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen in Anspruch nehmen und sich von seiner Zahnzusatzversicherung erstatten lassen.

Neben den genannten Situationen gibt es noch eine weitere, in der es immer wieder vorkommt, dass Zahnzusatzversicherungen Leistungen nicht erbringen. Das ist der Fall, wenn die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangt und die Versicherten bei ihrer Aufnahme bestimmte Vorerkrankungen verschwiegen haben oder falsche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand gemacht haben. In diesem Fall ist die Versicherung berechtigt, Leistungen komplett zu verweigern. Aus diesem Grund sind bei der Aufnahme in eine private Krankenzusatzversicherung alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das vorsätzliche Verschweigen von Vorerkrankungen kann die Versicherten später sonst teuer zu stehen kommen.

Können Zusatzbausteine versichert werden?

Die Zahnzusatzversicherung stellt selber bereits einen ergänzenden Versicherungsschutz zur gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung dar. Bei vielen privaten Krankenversicherungen stellen die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung bereits einen Zusatzbaustein oder -tarif zur Vollversicherung dar. Wegen der hohen Spezialisierung und der klar abgegrenzten Leistungen von Zusatzversicherungen ist es daher in der Regel nicht möglich weitere Zusatzbausteine zu versichern.

Den Versicherten stehen aber verschiedene Möglichkeiten zur Kombination und Erweiterung des Versicherungsschutzes zur Verfügung:

Häufige Anpassungsmöglichkeiten für eine Zahnzusatzversicherung sind zum Beispiel:

Kombinationsmöglichkeiten für Zahnzusatzversicherungen bestehen bei einigen Anbietern mit anderen Krankenzusatzversicherungen. Zum Beispiel:

Schließt ein Versicherungsnehmer zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung weitere Zusatzversicherung des gleichen Anbieters ab, kann er häufig von günstigeren Beiträgen profitieren.

Auch wenn die beiden genannten Möglichkeiten keine echten Zusatzbausteine zu einer Zahnzusatzversicherung darstellen, bieten sie dennoch umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten. Auf diese Weise lässt sich der individuelle Versicherungsschutz gezielt aufbauen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Beim Beginn einer Zahnzusatzversicherung gelten die gleichen Kriterien wie bei allen privaten Kranken- oder Krankenzusatzversicherungen. Das bedeutet, dass zwischen drei verschiedenen Versicherungsbeginnen unterschieden wird. Zu unterscheiden sind dabei:

Bei der Zahnzusatzversicherung spielt eine Unterscheidung dieser unterschiedlichen Beginne eine wichtige Rolle. Beim Technischen Beginn handelt es sich um den Zeitpunkt, zu dem der Versicherte nach einem Antrag die Versicherungspolice von der Zahnzusatzversicherung erhalten hat. In der Versicherungspolice ist ein Zeitpunkt festgehalten, zu dem der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Dieser Zeitpunkt stellt den formellen Beginn der Zahnzusatzversicherung dar.

Ab diesem Zeitpunkt werden:
1. Beiträge berechnet
2. Wartezeiten berechnet
3. Mitunter Versicherungsjahre gezählt

Der dritte Beginn, also der materielle Beginn, stellt den Zeitpunkt dar, ab dem Leistungen der Zahnzusatzversicherung vom Versicherten in Anspruch genommen werden können. Das ist nach dem Ablauf bestimmter Wartezeiten der Fall. Die Wartezeiten können dabei für verschiedene Leistungen unterschiedlich hoch ausfallen. Sie betragen in der Regel je nach Art der Leistungen drei bis acht Monate. Nach dem Ablauf der Wartezeiten können die entsprechenden Leistungen grundsätzlich in Anspruch genommen werden.

Anders als bei vielen anderen Zusatzversicherung üblich gelten bei Zahnzusatzversicherungen in der Regel gestaffelte Höchstbeträge für die ersten Versicherungsjahre. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit die vereinbarten Leistungen nur bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag in Anspruch genommen werden. Die Höchstgrenze steigt von Jahr zu Jahr, bis sie in der Regel nach dem vierten oder fünften Versicherungsjahr aufgehoben wird.

Erst wenn auch dieser Zeitraum abgelaufen ist, können die Versicherten die Leistungen ihrer Zahnzusatzversicherung in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, eine Zahnzusatzversicherung möglichst frühzeitig, wenn noch keine größeren Behandlungen zu erwarten sind, abzuschließen. Auf diese Weise stehen dann im Bedarfsfall die Leistungen im vollen Umfang zur Verfügung.

Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?

Die Höhe der Versicherungssummen, also der Maximalbeträge, die von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Das sind vor allem:

Diese Faktoren fallen bei jeder Person unterschiedlich aus. Wer bereit oder fähig ist, Kosten zum Teil selber zu tragen, kann mit deutlich geringeren Höchstbeträgen auskommen, als Personen, die einen möglichst vollständigen Versicherungsschutz wünschen.

Ähnlich verhält es sich mit dem persönlichen Anspruch an erbrachte Leistungen. Das betrifft besonders stark den Bereich des Zahnersatzes.

Wer nur die Zuzahlungen zu den gesetzlichen Mindestleistungen absichern möchte, benötigt in der Regel relativ geringe Versicherungssummen. Wer hingegen im Bedarfsfall Zahnersatz erhalten möchte, der deutlich hochwertiger als die Mindestleistungen ist, sollte eine Zahnzusatzversicherung wählen, die ihm das auch ermöglicht.

Der dritte Punkt zur Wahl sinnvoller Maximalbeträge betrifft den eventuell zu erwartenden Behandlungsaufwand. Wer eine Zahnzusatzversicherung bereits in jungen Jahren abschließt, kann hierzu in der Regel keine Prognosen anstellen. Wem sein Zahnarzt jedoch prognostiziert, dass in Zukunft bestimmte Behandlungen durchaus fällig werden könnten, kann dies bei der Wahl der Höchstbeträge berücksichtigen. In diesen Fällen sollte außerdem beachtet werden, dass viele Zahnzusatzversicherungen häufig erst nach mehreren Versicherungsjahren Leistungen im vollen Umfang erbringen.

Außerdem sollten Fragen zum Gesundheitszustand beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung grundsätzlich wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch wenn dies einen Anstieg der Versicherungsprämie zur Folge hat. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherung die Leistungen komplett versagt.

Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Die Beitragshöhe in einer privaten Zahnzusatzversicherung richtet sich vor allem nach dem Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung. Dabei gilt grundsätzlich: Je mehr Leistungen in möglichst hohem Umfang vereinbart werden, desto höher fällt auch der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung aus. Weitere Faktoren, die die Höhe der Beiträge zur Zahnzusatzversicherung beeinflussen können, sind:

1. Vorerkrankungen des Versicherten
2. Das Alter des Versicherten bei Versicherungseintritt

Weil viele Zahnzusatzversicherungen inzwischen jedoch auf eine Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme von neuen Versicherten weitestgehend verzichten, fallen Vorerkrankungen mitunter nicht mehr so stark ins Gewicht. In diesem Punkt unterscheiden sich jedoch viele Zusatzversicherungen. Gemeinsam ist jedoch den meisten Zahnzusatzversicherungen, dass das Versicherungseintrittsalter eine entscheidende Rolle spielt. Dabei gilt, dass junge Antragsteller geringere Beiträge zahlen müssen als ältere Antragsteller. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung bleiben die Beiträge relativ konstant. Wer frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließt, kann also in der Regel langfristig von günstigeren Beiträgen profitieren.

Wer von möglichst günstigen Beiträgen profitieren möchte, sollte auch den Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung genau prüfen. Häufig sind Leistungen enthalten, die nicht jeder Versicherte in Anspruch nehmen möchte oder benötigt. In der Vielzahl der Tarife für Zahnzusatzversicherungen findet sich aber für jeden Bedarf ein passendes Angebot.

Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Zahnzusatzversicherung?

Der Vergleich von Zahnzusatzversicherungen bietet den Vorteil, dass der Versicherte das Angebot finden kann, das:

Um Zahnzusatzversicherungen jedoch erfolgreich miteinander vergleichen zu können, ist es notwendig, dass die Versicherten zuerst für sich herausfinden:

Nur wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, ist es möglich, verschiedene Tarife effektiv miteinander zu vergleichen und das günstigste Angebot zu ermitteln. Neben dem direkten Vorteil von günstigen Beiträgen bedeutet ein Vergleich von Zahnzusatzversicherungen immer auch, zu hinterfragen, welche Leistungen dem Versicherten wichtig sind und auf welche Leistungen er gegebenenfalls auch verzichten kann. Damit kann er sicherstellen, dass sein Tarif keine Leistungen beinhaltet, die er voraussichtlich niemals in Anspruch nehmen wird, für die er aber ständig mit bezahlen müsste.

Wer für den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen auf Online-Vergleichsrechner zurückgreift, kann außerdem häufig viele neue attraktive Tarife entdecken, die er von sich aus wahrscheinlich nie gefunden hätte.

Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?

Bei den meisten Anbietern von Zahnzusatzversicherungen ist es möglich, den Versicherungsschutz in einem gewissen Rahmen anzupassen. Durch die starke Eingrenzung des Leistungsspektrums einer Zahnzusatzversicherung sind allerdings auch die Wahlmöglichkeiten häufig begrenzt. Gängige Anpassungsmöglichkeit bestehen bei vielen Versicherungsanbietern für Zahnzusatzversicherungen in:

Die Anpassung der Leistungen hat in der Regel einen direkten Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Statt der Anpassung einzelner Faktoren bieten einige Zahnzusatzversicherungen auch unterschiedliche Tarife an. Diese Tarife umfassen bestimmte Leistungen und können häufig miteinander kombiniert werden. Etwa ein Tarif für Zahnersatz und ein Tarif für Zahnbehandlung.

Bei einigen Anbietern besteht außerdem die Möglichkeit, mehrere verschiedene Zusatzversicherungen, darunter auch die Zahnzusatzversicherung, in einem Versicherungsvertrag zusammenzufassen. Werden auf diese Weise mehrere Zusatzversicherungen bei einem Anbieter abgeschlossen, kann sich dies günstig auf die Beiträge auswirken. Häufig bestehen dann jedoch weniger Anpassungsmöglichkeiten innerhalb der einzelnen Zusatzversicherungen.

Können die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich lassen sich Beiträge zur Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen. Dazu muss der Versicherte die gezahlten Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben für Vorsorgeleistungen in der Steuererklärung angeben. Neben den Aufwendungen für die Zahnzusatzversicherung fallen in diesen Bereich allerdings auch weitere Beiträge etwa für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Gleichzeitig können Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet werden.

Weil die Aufwendungen für die gesetzliche oder private Krankenversicherung zuerst berücksichtigt werden, ist der geltende Höchstbetrag in der Regel bereits ausgeschöpft. Aus diesem Grund ist eine steuerliche Absetzung der Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in der Regel nur theoretisch möglich.

Was ist bei einer Kündigung der Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Wer seine Zahnzusatzversicherung kündigen möchte, kann dies ohne Probleme tun. Dabei müssen lediglich die im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen für eine Kündigung eingehalten werden. Dabei spielen vor allem zwei Fristen eine wichtige Rolle:

1. Mindestversicherungszeiten
2. Kündigungsfristen, die vertraglich vereinbart wurden

Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Der Beginn des Versicherungsjahres ist in den Vertragsunterlagen zu finden. Bei vielen Anbietern muss drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden. Neben der Kündigungsfrist ist bei vielen Zahnzusatzversicherungen die Mindestlaufzeit für den Versicherungsvertrag zu beachten. Sie beträgt häufig zwei Jahre. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann innerhalb dieses Zeitraums nicht regulär gekündigt werden.

Sowohl die Kündigungsfrist als auch die Mindestvertragslaufzeit einer Zahnzusatzversicherung gelten nicht, wenn der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann. Das ist zum Beispiel bei Beitragserhöhungen der Fall. Erhöht der Versicherer die Beiträge, kann der Versicherte im Zeitraum von einem Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung seinen Vertrag kündigen.

Anders als bei privaten Vollversicherungen treten viele Versicherungen bei Zahnzusatzversicherungen nicht von ihrem Kündigungsrecht zurück. Das bedeutet, dass auch der Versicherer dem Versicherten die Zahnzusatzversicherung kündigen kann. Bei privaten Krankenversicherungen treten die Versicherer von ihrem Kündigungsrecht freiwillig zurück.

Was ist bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Der Wechsel einer Zahnzusatzversicherung stellt in der Regel nichts anderes dar, als die Kündigung einer bestehenden Versicherung.

Der einzige Unterschied zur Kündigung besteht darin, dass der Versicherte einen neuen Vertrag mit einer anderen Zahnzusatzversicherung schließt. Aus diesem Grund müssen auch alle Punkte einer Kündigung beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden.

Sprechen keine gravierenden Gründe, wie zum Beispiel massive Unzufriedenheit mit dem Service des Versicherers, für einen Wechsel, sollte dieser gut durchdacht sein. Das hat einen einfachen Grund. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung spielt neben einigen anderen Faktoren vor allem das Eintrittsalter des Versicherten eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung der Versicherungsbeiträge. Je größer also der zeitliche Abstand zwischen dem Abschluss der bestehenden Zahnzusatzversicherung und dem geplanten Abschluss der neuen Zahnzusatzversicherung ist, desto höher fällt auch der Unterschied in der Beitragshöhe aus. Das gilt natürlich vor allem bei gleichem Leistungsumfang. Wer bei der neuen Zahnzusatzversicherung auf Leistungen verzichtet, die in der alten Versicherung enthalten waren, kann natürlich auch einen günstigeren Beitrag erreichen.

Weitere Punkte, die beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden sollten, sind der eingeschränkte Leistungsumfang und die Wartezeiten zu Versicherungsbeginn der neuen Zahnzusatzversicherung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen rechnen die Versicherungszeiten bei anderen Zahnzusatzversicherungen nämlich nicht an. Wer also seine Zahnzusatzversicherung wechseln möchte, muss sich darauf einstellen, dass er innerhalb der ersten Monate keine Leistungen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus werden in den ersten Versicherungsjahren Leistungen in der Regel nur bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag übernommen.

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