Unfallversicherung


    Weshalb ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

    Unfallversicherung - Mädchen mit einem Gibs auf dem Sportplatz Einige Menschen sind vielleicht der Meinung,
    dass der Schutz der zusammen mit den anderen Sozialversicherungen bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung ausreicht. Leider liegen sie
    hiermit jedoch einem weit verbreiteten Irrtum auf.

    Denn tatsächlich ist es so, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greift, wobei die sogenannten Wegeunfälle, also Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen, ebenfalls dazu zählen.
    Für Kinder gilt der gesetzliche Versicherungsschutz analog dazu nur für Unfälle, die sich in der Schule oder KiTa bzw. auf dem Weg dorthin und von dort ereignen.

    Die Statistik jedoch besagt etwas ganz anderes. Von den rund 20.000 tödlichen Unfällen, die sich jedes Jahr in Deutschland ereignen, sind nur etwa 500 dem Bereich Arbeit zuzurechnen und weniger als 20 der Schule. Etwa 4.000 Opfer fordert der Straßenverkehr. Aber der überwiegende Anteil der tödlichen Unfälle, nämlich jeweils zwischen 7.000 und 8.000, ereignet sich

    1. im Hausbereich und
    2. in der Freizeit.

    Sehr ähnlich verhält es sich bei den Zahlen der Unfallverletzten. Von den jährlich etwa 8,5 Millionen Opfern werden verlezt.

    • jeweils etwa eine Million in der Schule bzw. am Arbeitsplatz
    • etwas weniger als eine halbe Million im Straßenverkehr und aber
    • insgesamt rund 6 Millionen im Hausbereich und in der Freizeit

    Hieraus wird deutlich ersichtlich:
    Die gesetzliche Unfallversicherung versorgt die Unfallopfer in mehr als zwei Dritteln der Fälle überhaupt nicht. Deswegen trügt die Vorstellung, dass mit dem gesetzlichen Unfallschutz alles geregelt sei, ganz gewaltig. Einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz bietet nur die private Unfallversicherung.

    Die Unfallversicherung ist aber noch aus einem anderen Grund sehr sinnvoll, und zwar für alle, die aus irgendeinem Grund keine oder nur eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten können. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, vor allem (aber nicht ausschließlich) psychischer Art. Auch für Selbstständige und Freiberufler ist es unter Umständen nicht einfach, einen günstigen Tarif zu bekommen.

    Die Unfallversicherung ist neben Spezialversicherungen wie zum Beispiel der Grundfähigkeitsversicherung und der Dread Disease Versicherung eine mögliche Alternative, um die Arbeitskraft dennoch abzusichern. Denn anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier im Normalfall keine Gesundheitsprüfung durchgeführt.


    Welche Leistungen sind in einer Unfallversicherung versichert?

    Im Gegensatz zu ihrem gesetzlichen Pendant sichert die private Unfallversicherung die versicherte Person gegen Unfälle in allen Lebensbereichen ab, das heißt:

    • Arbeitsunfälle
    • Unfälle in der Schule oder KiTa
    • Wegeunfälle
    • Verkehrsunfälle
    • Sportunfälle
    • Freizeitunfälle
    • Unfälle im Haushalt
    • Unfälle im Garten oder beim Heimwerken

    Die private Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit, so dass die versicherte Person auch auf Reisen geschützt ist.

    Die Leistungen, die eine private Unfallversicherung im Versicherungsfall auszahlt, können auf zweierlei Weise ausgezahlt werden. Möglich sind entweder die Einmalzahlung oder aber eine monatliche Rente.

    Diese finanziellen Mittel sind unter anderem dafür gedacht,

    • den Einkommensverlust abzuschwächen
    • notwendige Umbauten am Haus oder an der Wohnung vornehmen zu lassen
    • das Fahrzeug umzurüsten
    • eine Unterstützung für den Haushalt oder die Kinderbetreuung bezahlen zu können
    • zusätzliche medizinische oder therapeutische Maßnahmen zu nutzen.

    unsere Themen zur Unfallversicherung

    Was ist vor Abschluss einer Unfallversicherung zu beachten?

    Wer vorhat, eine private Unfallversicherung abzuschließen, der sollte im Vorfeld einige Punkte beachten bzw. bedenken. Diese Fragen können dabei hilfreich sein:

    1. Wie hoch ist die Versicherungssumme?
    2. Sind Todesfallleistungen mit eingeschlossen?
    3. Gibt es Preisnachlässe, wenn ich Familienmitglieder mitversichere?
    4. Welche Ausschlüsse gelten und trifft etwas davon auf mich zu?

    1. Die Versicherungssumme

    Unfallversicherung - Frau mir Krücken entspannt Die Versicherungssumme wird bei der Unfallversicherung normalerweise in Abhängigkeit
    vom Jahreseinkommen festgelegt und sollte umso
    höher sein, je jünger der Versicherungsnehmer
    beim Abschluss ist. Der Bund der Versicherten empfiehlt, für Dreißigjährige das Sechsfache, für Vierzigjährige das Fünffache und für Fünfzigjährige
    das Vierfache des Jahresbruttoeinkommens als Minimum für die Invaliditätssumme anzusetzen. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen
    eine Unfallversicherung mit Progression an.

    Diese bewirkt, dass der Anteil, der von der Versicherungssumme ausgezahlt wird, mit dem Grad der Invalidität progressiv steigt. Üblich ist zum Beispiel die Vereinbarung von 225 Prozent bei voller Invalidität. Das bedeutet, dass bei einer festgelegten Versicherungssumme von 100.000 Euro bei voller Invalidität 225.000 Euro ausgezahlt würden.


    2. Todesfallleistungen

    Normalerweise beinhaltet die Unfallversicherung keine Zahlungen im Todesfall. Wer dennoch dafür sorgen möchte, dass seine Hinterbliebenen finanziell versorgt sind oder zumindest die Kosten für die Bestattung und die Regelung des Nachlasses gedeckt sind, der kann einen Teil der Versicherungssumme als Todesfallsumme definieren. Dies muss jedoch beim Abschluss der Unfallversicherung mit dem Versicherungsunternehmen gesondert vereinbart werden. Bei den meisten Anbietern wird die Todesfallleistung auch dann ausgezahlt, wenn die versicherte im Verlaufe eines Jahres nach dem Unfall noch an den Unfallfolgen verstirbt.


    3. Familienrabatt

    Wer mit dem Gedanken spielt, auch für Familienmitglieder – zum Beispiel die Kinder – eine Unfallversicherung abzuschließen, der sollte unbedingt nachfragen, ob das von ihm anvisierte Versicherungsunternehmen hierfür einen Preisnachlass gewährt. Bei einzelnen Anbietern betragen die Ersparnisse bei Familienabschlüssen sogar bis zu 30 Prozent.


    4. Ausschlüsse

    Wie bei jeder Versicherung sind auch bei der Unfallversicherung die möglichen Ausschlüsse ein wichtiges Thema. Vor dem Abschluss sollte deshalb jeder Versicherungsanwärter überprüfen, ob er eventuell davon betroffen ist.

    Typische Ausschlusskriterien bei der Unfallversicherung sind zum Beispiel:

    • bestimmte schwerwiegende psychiatrische Erkrankungen
    • eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit
    • Unfälle, die bei Sportarten mit hoher Geschwindigkeit auftreten (z.B. Motorradrennen)
    • Unfälle, die sich aufgrund einer vorübergehenden Bewusstseinsstörung ereignen, zum Beispiel bei Epilepsie
    • Tauchunfälle

    Personen, die zu einer dieser Risikogruppen gehören, sollten die Versicherungsbedingungen genau überprüfen und gegebenenfalls über den Einschluss zusätzlicher Klauseln für ihre Unfallversicherung verhandeln. Auf jeden Fall ist es unbedingt ratsam, von Anfang mit offenen Karten zu spielen und dem Versicherungsunternehmen nichts zu verschweigen, denn sonst kann es im Zweifel geschehen, dass die Unfallversicherung nach einem Unfall keine Leistungen auszahlt.

    Abgesehen von diesen vier Punkten ist noch erwähnenswert, dass es bei der privaten Unfallversicherung üblicherweise keine Gesundheitsprüfung gibt – anders, als es beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist.

    Allerdings werden im Versicherungsantrag unter Umständen Fragen zu bestimmten Vorerkrankungen gestellt. Diese sollten auch unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ein Ausschluss ist zwar bei der Unfallversicherung in der Regel nicht zu befürchten, aber es kann durchaus sein, dass im Einzelfall die Gliedertaxe angepasst wird, wenn beispielsweise Vorschäden an bestimmten Körperteilen vorliegen.


    Wann leistet eine Unfallversicherung?

    Die Unfallversicherung leistet bei Unfällen aller Lebensbereiche, also zum Beispiel bei

    • Arbeitsunfällen
    • Wegeunfällen
    • Schulunfällen
    • Freizeitunfällen
    • Haushaltsunfällen.

    Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die versicherte Person den Unfall verursacht hat bzw. eine Mitschuld trägt. Ebenso wenig sind die Leistungen der privaten Unfallversicherung davon abhängig, ob eventuell die gesetzliche Unfallversicherung bereits zahlt. Wer also einen Arbeits- oder Wegeunfall erleidet, kann unter Umständen bei beiden Unfallversicherungen Leistungen beanspruchen.

    Unfallversicherung – Leistungen

    Ausschlaggebend für die Leistungsauszahlung der privaten Unfallversicherung ist allein, dass der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erlitten hat. Diese wird dann angenommen, wenn ein Arzt prognostiziert, dass die betreffenden Symptome für mindestens drei Jahre anhalten werden. Eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung wird im Zusammenhang mit der Unfallversicherung als Invalidität bezeichnet.

    Gemessen wird der Invaliditätsgrad für die Unfallversicherung anhand der sogenannten Gliedertaxe. Dabei wird jedem Körperteil ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet. Wird dieses Körperteil dauerhaft geschädigt oder geht es sogar ganz verloren, dann wird der entsprechende Anteil von der festgelegten Versicherungssumme ausgezahlt – unter Umständen mit der entsprechenden Progressionsrate. Wenn eine monatliche Rente vereinbart worden ist, so wird diese bei den meisten Anbietern der Unfallversicherung ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt.


    Wann leistet eine Unfallversicherung nicht?

    Obwohl das Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung sehr weit reicht, gibt es wie bei jeder anderen Versicherung auch Ausschlusskriterien und Grenzen des Geltungsbereiches. Diese können in dreierlei Bereichen begründet sein, nämlich

    • Personengruppen,
    • Ereignisse und
    • Schadensfälle.

    Zu den Personengruppen, die im Normalfall keine Unfallversicherung abschließen können, zählen Patienten mit bestimmten schwerwiegenden psychiatrischen Krankheitsbildern. Außerdem betrifft dies auch Menschen, die bereits dauerhaft schwer oder schwerst pflegebedürftig sind.

    Ereignisse, die vom Schutz einer Unfallversicherung ausgenommen sind, sind unter anderem:

    • Straftaten sowie auch der Versuch, eine solche zu begehen
    • Motorrad- oder Autorennen
    • das Lenken von Flugzeugen
    • die Raumfahrt
    • vorübergehende Bewusstseinsstörungen, ausgelöst zum Beispiel durch epileptische Anfälle, Alkohol oder Drogen
    • Krieg, Bürgerkrieg, Aufstände und dergleichen
    • terroristische Aktivitäten
    • Zwischenfälle mit Kernenergie

    Auch die typischen Tauchunfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Druckausgleichs ereignen, sind im Regelfall bei der Unfallversicherung nicht mitversichert.

    Schließlich gibt es auch Schäden, die grundsätzlich nicht in den Bereich einer Unfallversicherung fallen, selbst wenn die versicherte Person dabei schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet. Dies sind hauptsächlich Verletzungen durch:

    medizinische und therapeutische Behandlungen

    • einige innere Erkrankungen wie zum Beispiel Bauchbrüche, wenn die Ursache keine äußerliche Gewalteinwirkung war
    • Infektionskrankheiten
    • Vergiftungen, wenn der Giftstoff verschluckt worden ist
    • Verstrahlungen
    • altersbedingte Verschleißerscheinungen, die auch bei relativ harmlosen Stürzen zu einem Bruch führen, beispielsweise der Oberschenkelhalsbruch

    Allerdings können für einige Fälle zusätzliche Vereinbarungen für die Unfallversicherung getroffen werden. Im Rahmen einer sogenannten Infektionsklausel zum Beispiel können Schäden mitversichert werden, die auf bestimmte Infektionskrankheiten wie Borreliose, Gelbfieber, Keuchhusten, Polio oder das Pfeiffersche Drüsenfieber zurückzuführen sind.


    Können Zusatzbausteine versichert werden?

    Unfallversicherung - Zufriedener Mann im Krankenhaus Ja, bei der Unfallversicherung können verschiedene zusätzliche Leistungen mitversichert werden,
    wobei natürlich das konkrete Angebot vom
    jeweiligen Versicherungsunternehmen abhängt.

    Die sogenannte Infektionsklausel, die einen zusätzlichen Schutz gegen bestimmte Infektionskrankheiten bietet, ist oben bereits
    näher beschrieben worden.

    Sie ist vor allem für Menschen wichtig, die in
    bestimmte Regionen reisen, in denen bestimmte Krankheiten wie das Gelbfieber leicht durch Insekten übertragen werden können.

    Aber die Unfallversicherung kann noch wesentlich mehr. Das Hauptaugenmerk liegt bei den meisten zusätzlichen Angeboten auf einer finanziellen Versorgung des Versicherungsnehmers in der Zeit zwischen dem Unfall und der endgültigen Prognosestellung des behandelnden Arztes. Diese kann gut und gerne mehrere Wochen oder sogar Monate betragen, und die Leistungen der Unfallversicherung werden im Normalfall erst nach einer abschließenden Beurteilung des Falles ausgezahlt. Folgende Möglichkeiten gibt sich – je nach Anbieter – als zusätzliche Bausteine bei der privaten Unfallversicherung:

    • ein allgemeines Übergangsgeld, das sofort ausgezahlt wird (in der Regel 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme)
    • ein Krankenhaustagegeld, das während des stationären Aufenthaltes gezahlt wird
    • ein Krankentagegeld, das für die gesamte Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt wird (unabhängig von einer stationären Heilbehandlung)
    • eine Kurkostenbeihilfe
    • ein Genesungsgeld, welches nach der Beendigung der ärztlichen Behandlung gezahlt wird

    Darüber hinaus lassen sich in der Unfallversicherung auch noch zusätzliche medizinische bzw. therapeutische Maßnahmen mitversichern, zum Beispiel:

    • Bergungskosten: schließen meistens auch die Suchmaßnahmen mit ein, zum Beispiel bei Lawinenunglücken in den Bergen
    • Kosten für kosmetische Operationen, hauptsächlich Narbenbeseitigung
    • Leistungszahlung bei Oberschenkelhalsbruch (der im Normalfall bei älteren Patienten eine Folge des altersbedingten Verschleißes und deswegen nicht in der Unfallversicherung inbegriffen ist)

    Außerdem bieten viele Versicherer auch den zusätzlichen Einschluss von Todesfallleistungen in die Unfallversicherung mit an. Zu diesem Zweck wird eine zweite, meist geringere Versicherungssumme vereinbart, die ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer an den Folgen des Unfalls verstirbt. Dieser Schutz erstreckt sich über eine Zeitdauer von einem Jahr nach dem Unfall. Die Todesfallleistung als Zusatzbaustein zur Unfallversicherung dient beispielsweise zur Abdeckung der Bestattungskosten.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Beginn des Versicherungsschutzes ist bei der Unfallversicherung von zwei Faktoren abhängig:

    1. der Zustellung der Versicherungspolice an und
    2. der rechtzeitigen Zahlung der ersten Prämie durch den Versicherungsnehmer.

    Allerdings kann der Versicherungsschutz bei der Unfallversicherung nicht vor dem in der Police festgelegten Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn einsetzen.

    Wenn die Zahlung der Prämie zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt, dann sind auch Unfälle mitversichert, die sich in der Zeit zwischen der Zusendung der Police und dem Zahlungseingang ereignen. Bei einigen Anbietern ist es auch möglich, eine sogenannte vorläufige Deckung zu vereinbaren. In diesem Falle beginnt der Versicherungsschutz der Unfallversicherung regulär schon vor dem Zahlungstermin.


    Welche Deckungssummen sind sinnvoll?

    Unfallversicherung - Zufriedene Frau im Rollstuhl Die Deckungssumme wird bei der privaten Unfallversicherung als Invaliditätssumme bezeichnet. Sie kann je nach den getroffenen Vereinbarungen entweder als Einmalzahlung oder auch als monatliche Rente ausgezahlt werden.

    Der Bund der Versicherten (BdV) e.V. empfiehlt,
    bei der Unfallversicherung vor allem auf eine
    ausreichend hohe Grundinvaliditätssumme zu achten.

    Es kann auch eine sogenannte Progressionsrate für
    die Unfallversicherung vereinbart werden. Diese bewirkt dann, dass der Anteil, der von der Invaliditätssumme ausgezahlt wird, mit dem Grad der Invalidität steigt. Oder anders formuliert: Die Progressionsrate zeigt, mit welchem Aufschlag der jeweilige Anteil ausgezahlt wird. Ein Beispiel:

    Die Grundinvaliditätssumme beträgt 100.000 Euro. Ohne Progressionsrate würden bei einer Invalidität von 40 Prozent 40.000 Euro, bei 80 Prozent 80.000 Euro und bei einer Vollinvalidität die vollständige Summe ausgezahlt werden. Wenn jedoch für dieselbe Unfallversicherung eine Progression vereinbart wird, kann das zum Beispiel so aussehen:

    • bei 40 Prozent Invalidität eine Progression von 150 Prozent, das wären dann 60.000 Euro
    • bei 80 Prozent Invalidität eine Progression von 200 Prozent, das wären 160.000 Euro
    • bei Vollinvalidität eine Progression von 250 Prozent, das wären also 250.000 Euro

    Bei vielen Anbietern der Unfallversicherung setzt die Progression bei einer Invalidität von 25 Prozent ein. Der Bund der Versicherten rät nun aber dazu, lieber eine höhere Grundinvaliditätssumme zu wählen statt einer extrem steilen Progressionsrate. Einige Versicherungsunternehmen bieten Steigerungen bis zu 1000 Prozent, wobei die Grundinvaliditätssumme eher niedrig angesetzt wird. Das bedeutet zwar, dass die Beiträge ebenfalls niedriger ausfallen, heißt aber auch, dass bei weniger schweren Unfällen verhältnismäßig wenige Leistungen von der Unfallversicherung bezogen werden können.

    Unabhängig davon sollte die Invaliditätssumme umso höher sein, je jünger der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss ist. Als „Faustregel“ für die Festlegung der Grundinvaliditätssumme für die Unfallversicherung empfiehlt der BdV:

    • bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren: das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens
    • bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren: das Fünffache des Bruttojahreseinkommens
    • bei einem Eintrittsalter von 50 Jahren: das Vierfache des Bruttojahreseinkommens

    Wenn die Unfallversicherung für ein Kind abgeschlossen werden soll, dann ist zu bedenken, dass das Kind möglicherweise infolge des Unfalls sein gesamtes Leben lang nicht wird arbeiten können. In diesem Falle müssten die Eltern bis zu ihrem Tode finanziell für das Kind sorgen. Es sollte also unbedingt eine Versicherungssumme – in diesem Falle am besten in Form einer monatlichen Rente – gewählt werden, die es auch über einen langen Zeitraum ermöglicht, den Lebensunterhalt für das betroffene Kind zu bestreiten.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Der Beitragssatz ist bei der Unfallversicherung im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig. Diese sind:

    1. der Beruf des Antragstellers (und zwar der ausgeübte)
    2. die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
    3. der Leistungsumfang

    1. Beruf

    Hinsichtlich des Berufes teilen die meisten Anbieter der Unfallversicherung die Versicherungsnehmer in drei Gefahrenklassen ein:

    • die Gefahrenklasse A für kaufmännische und verwaltende Berufe
    • die Gefahrenklasse B für körperliche und handwerkliche Tätigkeiten
    • die Gefahrenklasse K für Kinder

    Die Gefahrenklasse A ist dabei günstiger als B, weil hier das Unfallrisiko im Allgemeinen niedriger eingeschätzt wird. Personen, die Tätigkeiten aus beiden Bereichen ausüben, werden für die Unfallversicherung meist der höheren Gefahrenklasse (also B) zugeordnet.


    2. Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme, oder vielmehr Invaliditätssumme, wie sie bei der Unfallversicherung heißt, sollte auf jeden Fall hoch genug angesetzt werden, um den Lebensstandard nach dem schweren Unfall abzusichern. Dabei können sich die Versicherungsnehmer am Jahresbruttoeinkommen orientieren. Mit der Höhe der Versicherungssumme steigt selbstverständlich auch die Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung.


    3. Leistungsumfang

    Unfallversicherung - Arzt erklärt den Leistungsumfang Neben der Höhe der Invaliditätssumme wirkt sich natürlich auch der Umfang der in die Unfallversicherung eingeschlossenen Leistungen auf die Beiträge aus:
    Je mehr der Versicherungsschutz beinhalten soll,
    desto höher fällt die Prämie aus.

    Dennoch ist es sinnvoll, sich über die ergänzenden Leistungen zur Unfallversicherung zu informieren, wie beispielsweise die Infektionsklausel oder die Gewährung von Übergangszahlungen.


    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Unfallversicherung?

    Ein Vergleich der Unfallversicherung hat verschiedene Vorteile und sollte deshalb auf jeden Fall durchgeführt werden, bevor die Entscheidung für einen Anbieter gefällt wird. Dabei können Sie im Wesentlichen zwei Dinge feststellen, nämlich

    1. ob die von Ihnen anvisierte Unfallversicherung alle für Sie wichtigen Leistungen beinhaltet und
    2. ob das Ihnen vorliegende Angebot für die Unfallversicherung tatsächlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

    Vor allem, wenn Sie besondere Bestandteile des Versicherungsschutzes benötigen, wie beispielsweise die Absicherung gegen bleibende Schäden durch bestimmte Infektionskrankheiten, lohnt es sich, vor dem Abschluss der Unfallversicherung genau in den Versicherungsbedingungen nachzuschauen, was bereits standardmäßig in dem Angebot enthalten ist. Haben Sie schließlich mehrere Tarife ausfindig gemacht, die Ihren Ansprüchen entsprechen, können Sie im zweiten Schritt recht problemlos erkennen, welcher das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Unfallversicherung bietet.


    Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?

    Ja, es ist möglich, den Versicherungsschutz der Unfallversicherung anzupassen – und mit einer solchen Anpassung findet immer auch eine Angleichung des Beitrags statt. Die Anpassung ist auf zwei Wegen möglich:

    1. automatisch mittels einer beim Abschluss genau vereinbarten Dynamik
    2. individuell in Form einer Vertragsanpassung bei sich ändernden Bedingungen

    Die Dynamik sorgt dafür, dass sich die Leistungen der Unfallversicherung jedes Jahr automatisch um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Dieser liegt in der Regel bei 3 bis 5 Prozent und dient dem Ausgleich der Inflation. Die Beiträge steigen dementsprechend mit. Individuelle Vertragsanpassungen für die Unfallversicherung sind zum Beispiel angezeigt, wenn der Versicherungsnehmer den Beruf wechselt und daher einer anderen Gefahrenklasse zuzuordnen ist. Ebenso gut kann es sein, dass sich der Bedarf hinsichtlich der Versicherungssumme verändert – beispielsweise, weil ein Kind geboren wird, oder aber weil das Kind die Ausbildung abschließt und nun wirtschaftlich eigene Wege geht. In solchen Fällen kann die vereinbarte Invaliditätssumme für die Unfallversicherung angepasst werden, was sich selbstredend auch auf die Beitragshöhe auswirkt.


    Können die Beiträge zur Unfallversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Ja, die Beiträge zur Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar. Weil die Unfallversicherung auch der Absicherung gegen berufliche Risiken dient, ist sogar eine gesplittete Anrechnung auf die Sonderausgaben und die Werbungskosten zulässig. In der Regel können bis zu 50 Prozent der Beiträge zur Unfallversicherung als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ist deswegen von Vorteil, weil sich die Unfallversicherung den absetzbaren Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben (§ 10 EStG) unter anderem mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung teilen muss.


    Was ist bei einer Kündigung der Unfallversicherung zu beachten?

    Die ordentliche Kündigung der Unfallversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Vertragsende möglich. Nach neuster Rechtsprechung darf die Vertragslaufzeit der Unfallversicherung maximal drei Jahre betragen, wobei jedoch bei den meisten Verträgen eine automatische Verlängerung wirksam wird, wenn die ordentliche Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt.

    Eine außerordentliche Kündigung der Unfallversicherung ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Der Versicherungsnehmer kann sie beispielsweise aussprechen, wenn nach einem Unfall ein Risikozuschlag auf die Beiträge erhoben wird. Der Anbieter der Unfallversicherung kann diese außerordentlich kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob verletzt hat, indem er zum Beispiel einen Unfallhergang falsch geschildert oder unwahre Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat.

    Die Kündigung der Unfallversicherung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Eine Beitragsrückzahlung findet im Normalfall nicht statt, da es sich um eine Risikoversicherung ohne Kapitalbildung handelt.

    Die Kündigung der Unfallversicherung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Eine Beitragsrückzahlung findet im Normalfall nicht statt, da es sich um eine Risikoversicherung ohne Kapitalbildung handelt.


    Was ist bei einem Wechsel der Unfallversicherung zu beachten?

    Unfallversicherung - Ärztin scheibt einen Bericht zum Wechsel Der Wechsel der Unfallversicherung ist selbstverständlich möglich. Bei der Kündigung
    des alten Vertrages muss jedoch die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragende beachtet werden.

    Wichtig ist hierbei auch zu prüfen, wann genau der Vertrag für die Unfallversicherung ausläuft, denn
    oftmals deckt sich das Versicherungsjahr nicht mit
    dem Kalenderjahr. Der Versicherungsbeginn und das Versicherungsende sind jeweils auf der Police vermerkt.