Tierversicherung


    Mit dem Begriff Tierversicherung werden mitunter verschiedene Produkte bezeichnet. In den meisten Fällen handelt es sich dabei jedoch um eine Absicherung für die medizinische Versorgung von Haustieren, und in diesem Sinne wird die Tierversicherung auch hier beschrieben. Über die Tierhalterhaftpflichtversicherung hingegen, die bei einigen Anbietern auch unter der Überschrift Tierversicherung gehandelt wird, finden Sie hier einen eigenständigen Beitrag mit allen wichtigen Informationen.


    Weshalb ist eine Tierversicherung sinnvoll?

    Tierversicherung - Hund beim Tierarzt Natürlich wünscht sich jeder, der sein Leben mit einem Haustier teilt, dass dieses immer gesund bleiben möge. Doch leider sieht die Realität anders aus: Unsere Vierbeiner erkranken genauso leicht wie wir selbst und benötigen dann nicht selten tierärztliche Hilfe – umso mehr, als sie ja nicht sprechen und uns über ihre Symptome aufklären können.

    Wir sehen nur, dass das Tier beispielsweise nicht mehr frisst und erhalten aber keine Entwarnung in Form von „Keine Sorge, ich habe nur eine leichte Magenverstimmung“. Wer um sein Tier besorgt ist, wird es deswegen lieber einmal öfter zum Tierarzt bringen, als unnötig etwas zu riskieren.

    Die Tierversicherung übernimmt in diesem Falle all das, was beim Menschen die Aufgabe der Krankenversicherung ist. Man könnte sie also durchaus mit einer privaten Krankenkasse vergleichen, und tatsächlich funktioniert sie auch ganz ähnlich. Die Behandlungskosten beim Tierarzt können schnell Summen von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro erreichen, wenn beispielsweise eine Operation und/oder ein Aufenthalt in einer Tierklinik notwendig wird. Anders als beim Menschen, bei dem selbstverständlich immer alle irgendwie möglichen lebensrettenden Behandlungen durchgeführt werden, muss beim Tier im Fall der Fälle der Besitzer entscheiden, ob und wenn ja was getan werden soll. Vieles ist heutzutage in der Tiermedizin möglich, selbst Herzfehler können korrigiert und schwere innere Verletzungen nach Unfällen können operiert werden – wenn der Besitzer es sich denn leisten kann.

    Mit einer Tierversicherung müssen Sie nie wieder aus finanziellen Gründen zögern, wenn Ihr Tier sich nicht wohl fühlt und sie sich nicht sicher über die Ursachen sind. Ebenso wenig müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie eine vom Tierarzt für Ihr Tier vorgeschlagene Therapiemaßnahme durchführen lassen oder nicht. Im Ernstfall kann eine vorhandene Tierversicherung dazu beitragen, das Leben Ihres Vierbeiners zu erhalten bzw. zu verlängern.


    Welche Leistungen sind in einer Tierversicherung versichert?

    Zunächst einmal muss gesagt werden, dass die Tierversicherung nicht für alle Haustiere möglich ist, sondern vorrangig für

    • Hunde,
    • Katzen und
    • Pferde.

    Allerdings haben nicht alle Versicherer eine Tierversicherung für Pferde im Angebot. Andere wiederum bieten ihre Leistungen auch für Kaninchen an, wenn diese als Streicheltiere gehalten werden. Der Schwerpunkt liegt aber sicherlich überall auf der Tierversicherung für Hunde und Katzen.

    Die Tierversicherung besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten, nämlich

    1. dem Krankenversicherungsschutz und
    2. dem Operationskostenschutz.

    Während einige Anbieter diese beiden Bestandteile einzeln anbieten, haben andere Tierversicherungen beide als Kombination in sich vereint. Darüber hinaus gibt es auch Tarife, die zusätzliche Leistungen wie ein Krankenhaustagegeld beinhalten. Dieses wird ausgezahlt, wenn der Tierbesitzer selbst ins Krankenhaus muss und während seines Aufenthaltes dort darauf angewiesen ist, dass sein Tier durch Dritte versorgt wird, beispielsweise in einer Tierpension. In diesem Falle zahlt die Tierversicherung einen vorher vereinbarten Tagessatz pro Tag des Krankenhausaufenthalts.


    Was ist vor Abschluss einer Tierversicherung zu beachten?

    Bevor Sie eine Tierversicherung abschließen, müssen Sie natürlich zunächst einmal prüfen, ob es für Ihr Tier ein entsprechendes Angebot auf dem Markt gibt. In der Regel werden Hunde und Katzen, teilweise Pferde und vereinzelt auch Kaninchen versichert. Für Halter von

    • Vögeln
    • Fischen
    • Insekten
    • Reptilien

    hingegen bietet die Tierversicherung meist keinen Schutz, wohl auch deshalb, weil es bei diesen Arten deutlich weniger medizinische Möglichkeiten gibt als bei Säugetieren.

    Generell richtet sich die Rückerstattung von Tierarztkosten durch die Tierversicherung nach der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte, wobei viele Versicherer aber den zwei- oder manchmal sogar dreifachen Satz akzeptieren. Hierüber sollten Sie sich jedoch im Voraus genau informieren.

    Des Weiteren sollten Sie vor dem Abschluss Ihrer Tierversicherung überlegen, welche Leistungen für Sie unverzichtbar sind und welche Sie nicht unbedingt benötigen. Wer beispielsweise allein lebt, sollte über den Einschluss eines Krankenhaustagegeldes nachdenken, damit das Tier im Fall der Fälle versorgt ist. Für andere Tierhalter wiederum ist es wichtig zu wissen, ob und wenn ja wie viel die jeweilige Tierversicherung zu Standardoperationen wie der Kastration dazu zahlt.

    Und schließlich ist es wichtig, dass Sie mehrere Angebote vergleichen, bevor Sie sich für eine Tierversicherung entscheiden. Denn es gibt hier zum Teil sehr deutliche Unterschiede bei den Preisen bzw. den eingeschlossenen Leistungen. So erstatten beispielsweise einige Anbieter die Behandlungskosten grundsätzlich nur zu einem bestimmten Prozentsatz, zum Beispiel 80 Prozent, während andere sie voll übernehmen. Dafür liegt bei dem 80 Prozent – Angebot jedoch vielleicht die jährliche Höchstgrenze für Erstattungen um 1000 Euro höher.

    Ebenfalls üblich sind Wartezeiten, die natürlich für Unfälle nicht gelten, bei sonstigen Erkrankungen aber zwischen 30 Tagen und drei Monaten liegen können. Diese Maßnahme soll verhindern, dass ein Tierbesitzer vor einer bereits geplanten Heilbehandlung nur zu diesem Zweck schnell noch eine Tierversicherung abschließt.

    Sollte Ihr Vierbeiner unter einer Vorerkrankung leiden, so heißt dies noch nicht, dass er nicht versicherbar ist. Allerdings sollten Sie dies dem Versicherungsunternehmen unbedingt ehrlich mitteilen, bevor Sie die Tierversicherung abschließen – denn sonst kann es im Zweifelsfall passieren, dass Sie nach einer Behandlung die Kosten nicht erstattet bekommen. Das Versicherungsunternehmen wird stets den Einzelfall prüfen und dafür eventuell auch ein tierärztliches Attest anfordern. Gänzliche Ablehnungen sind im Rahmen der Tierversicherung jedoch relativ selten, meist werden dann nur bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

    Aus all diesen Hinweisen wird ersichtlich, dass es sich bei der Tierversicherung um ein sehr komplexes Produkt handelt, wobei die Versicherungsbedingungen stark variieren können. Daher sollten Sie vor dem Abschluss gut überlegen und die Bedingungen der einzelnen Tarife sehr genau studieren.


    Welche Kosten werden bei einer Tierversicherung im Schadenfall übernommen?

    Tierversicherung - Hund im OP Wenn Ihr Vierbeiner krank oder bei einem Unfall verletzt wird und Sie deswegen einen Tierarzt oder gar die Tierklinik aufsuchen müssen, dann funktioniert die Tierversicherung genau wie eine private Krankenversicherung beim Menschen.

    Konkret bedeutet dies, dass Sie die Kosten für die medizinische Versorgung je nach den getroffenen Vereinbarungen entweder in voller Höhe oder aber zu einem bestimmten Prozentsatz (der meist bei 80 Prozent liegt) erstattet bekommen.

    Ob Sie die Rechnun zunächst selbst bezahlen müssen oder aber das Versicherungsunternehmen direkt mit dem Tierarzt abrechnet, hängt ebenfalls vom jeweiligen Anbieter der Tierversicherung ab. Mitunter ist es so, dass bis zu einer bestimmten Höhe der Tierhalter die Kosten vorstreckt und sie später erstattet bekommt. Andere Versicherer wiederum akzeptieren sämtliche Rechnungen vom Tierarzt direkt.

    Je nach dem konkreten Leistungsangebot bzw. Tarif übernimmt eine Tierversicherung zum Beispiel die folgenden Kosten:

    • sämtliche Operationen bei Unfall oder Krankheit, inklusive Narkose und sonstiger notwendiger Medikamente
    • notwendige Klinikaufenthalte nach einer Operation
    • Implantation des Mikrochips zur Identifizierung des Tieres
    • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
    • Blut-, Gewebe-, Urin- und Stuhldiagnostik
    • Diagnostik mithilfe von bildgebenden Verfahren (Röntgen oder Ultraschall)
    • weitere diagnostische Verfahren wie zum Beispiel EKG
    • alle zugelassenen Medikamente

    und bei besonders umfangreichen Tarifen zum Beispiel auch für

    • Homöopathie, Akupunktur, Chiropraktik u.ä.
    • Hyposensibilisierung bei Allergien
    • Therapie bei Verhaltensstörungen
    • Kastration auch ohne medizinische Notwendigkeit
    • Physiotherapie
    • jährliche Schutzimpfungen
    • jährliche Parasiten-Vorbeugung (Entwurmung)
    • Floh- und Zeckenbekämpfung

    Die meisten Tarife zur Tierversicherung sind für alle jeweiligen Rassen abschließbar, wobei jedoch für die verschiedenen Rassen unterschiedlich hohe Beiträge erhoben werden können. Außerdem kann es sein, dass pro eingereichter Rechnung eine Selbstbeteiligung fällig wird, die in der Regel bei einer Höhe von 20 bis 40 Euro liegt. Aber auch hier variieren die verschiedenen Angebote und sollten daher vor dem Abschluss der Tierversicherung eingehend studiert werden.

    Gut zu wissen: Nahezu alle Tarife gelten auch bei Auslandsaufenthalten (meist weltweit), wobei hier allerdings eine zeitliche Begrenzung möglich ist.


    Welche Kosten werden bei einer Tierversicherung im Schadenfall nicht übernommen?

    Neben den vielen eingeschlossenen Leistungen gibt es bei jeder Tierversicherung auch Ausschlüsse. Typischerweise sind dies:

    • angeborene Krankheiten oder Fehlentwicklungen, wenn diese bereits bekannt sind (zum Beispiel die Hüfterkrankung HD)
    • chronische Erkrankungen
    • regelmäßige Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und Entwurmung
    • Kosten im Zusammenhang mit einer Trächtigkeit, Scheinträchtigkeit oder Geburt
    • Kosten für Sterilisation und Kastration ohne medizinische Indikation
    • durch den Halter oder dessen Familie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
    • Erkrankungen und Unfälle, die bei Tierwettkämpfen auftreten
    • Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, Diätfutter, Pflegezubehör
    • Kosten für Prothesen des Bewegungsapparates
    • Kosten für Gesundheitszeugnisse, Gutachten u.ä.

    Da die Ausschlüsse bei den verschiedenen Angeboten zur Tierversicherung variieren können, sollten Sie diese unbedingt genau prüfen, bevor Sie den Vertrag abschließen.


    Wie verhalte ich mich bei einer Tierversicherung im Schadenfall?

    Auch wenn Sie Ihre Tierversicherung hoffentlich niemals in Anspruch nehmen müssen, ist es gut zu wissen, was es im Schadensfall zu tun gilt.

    Die oberste Prämisse hat selbstverständlich die medizinische Versorgung Ihres Tieres. Dies gilt vor allem bei akuten schweren Erkrankungen und bei Unfällen. Da Sie bei der Tierversicherung in aller Regel das Recht auf eine freie Tierarztwahl haben, können Sie auch im Notfall mit Ihrem Vierbeiner bedenkenlos den Tierarzt oder die Tierklinik Ihres Vertrauens aufsuchen. Sollte es sich hingegen um eine planbare Operation oder Therapiemaßnahme handeln, empfiehlt es sich, dass Sie Ihre Tierversicherung schon im Voraus kontaktieren und abklären, wie es sich mit der Kostenübernahme verhält.

    Nach der Behandlung erhalten Sie vom Tierarzt oder der Klinik eine Rechnung, die Sie an die Tierversicherung weiterleiten müssen. Einige Versicherungsunternehmen bieten es als speziellen Service an, dass sie selbst direkt mit dem Tierarzt oder der Klinik abrechnen. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Sie wie bei einer privaten Krankenversicherung für Menschen die Rechnung zumindest bis zu einer gewissen Höhe zunächst selbst begleichen und anschließend einen Antrag auf die Rückerstattung der Kosten stellen. Hierfür gibt es bei vielen Anbietern spezielle Formulare, die auch im Internet heruntergeladen werden können. Selbstverständlich müssen die originalen Rechnungen in jedem Fall beigefügt werden.

    Wichtig ist, dass die Tierschutzversicherung sich bei der Kostenerstattung an der offiziellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) orientiert. Viele Anbieter akzeptieren hierbei jedoch auch
    den zwei- oder dreifachen Satz.

    Tierversicherung - Tierarzt mit einer Katze auf dem Arm

    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz Ihrer Tierversicherung setzt ein, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

    1. die Annahme Ihres Antrags durch das Versicherungsunternehmen
    2. die pünktliche Bezahlung Ihrer ersten Prämie

    Beim Abschluss des Vertrages für Ihre Tierversicherung wird das gewünschte Datum vermerkt. Dabei ist zu beachten, dass es bei nahezu allen Anbietern eine Wartezeit einzuhalten gilt, die meist zwischen 30 und 90 Tagen beträgt. Von dieser Wartezeit sind allerdings Unfälle ausgenommen. Wenn das Versicherungsunternehmen Ihren Antrag annimmt, dann signalisiert es das durch die Zusendung der Police. Dort ist auch das Datum des Versicherungsbeginns vermerkt. Sofern Sie nicht schon bei der Beantragung Ihrer Tierversicherung ein automatisches Lastschriftverfahren vereinbart haben, erhalten Sie mit der Police auch eine Zahlungsaufforderung. Erst nachdem die erste Prämie fristgemäß beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist besteht auch dauerhafter Versicherungsschutz. Sollte das in der Police vermerkte Datum für den Versicherungsbeginn vor dem Zahlungstermin liegen, dann sind bei einem fristgerechten Eingang des Geldes auch Schadensfälle abgedeckt, die sich in diesem Zeitraum ereignen. Diese vorläufige Deckung Ihrer Tierversicherung verlöscht jedoch, wenn Sie die erste Zahlung versäumen – auch rückwirkend.


    Welche Deckungssumme / Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Es ist schwierig, hier eine einheitlich gültige Aussage zu treffen. Bei der Tierversicherung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Versicherungssumme:

    1. die Begrenzung der Leistungen pro Versicherungsfall und
    2. die Begrenzung der Leistungen pro Versicherungsjahr.

    Während fast alle Anbieter eine jährliche Begrenzung festlegen, ist die Limitierung pro Versicherungsfall nicht allgemein üblich. Mitunter werden auch Unterschiede für Operationen und Heilbehandlungen gemacht, wobei die Erstattungen für Operationen generell höher liegen als die für die übrigen Heilbehandlungen.

    Im Allgemeinen ist es bei der Tierversicherung nicht möglich, dass der Versicherungsnehmer die Deckungssumme mitbestimmt. Vielmehr wird diese vom Versicherungsunternehmen festgelegt und bewegt sich je nach Anbieter zwischen 2000 und 5000 Euro pro Jahr. Manche Versicherer bieten bei ihrer Tierversicherung auch eine Erhöhung der Leistungsobergrenze für jedes schadensfreie Jahr an, beispielsweise um 250 Euro jährlich.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Die Beiträge werden bei der Tierversicherung meist monatlich erhoben, also ähnlich wie bei einer Krankenversicherung für den Menschen. Wer jedoch die verschiedenen Tarife studiert, wird schnell feststellen, wie unterschiedlich die Beiträge ausfallen. Neben der jeweils individuellen Preispolitik des Versicherers sind es vor allen die folgenden Faktoren, die die Beiträge zur Tierversicherung mitbestimmen:

    1. Leistungsumfang
    2. Höhe der Selbstbeteiligung
    3. Rasse des Tieres
    4. Alter des Tieres
    5. Lebensumstände bzw. Aufgaben des Tieres

    1. Leistungsumfang

    Auch wenn sich die Tarife zur Tierversicherung natürlich grundsätzlich ähneln, gibt es deutliche Unterschiede im Leistungsumfang. Dabei legen die Versicherer zum Teil verschiedene Schwerpunkte. Wichtig sind unter anderem:

    • der Katalog von erstattungsfähigen Behandlungen
    • die maximale Höhe der jährlichen Erstattungen
    • die maximale Erstattung im Einzelfall
    • die Wartezeit
    • der Geltungsbereich bzw. die Geltungsdauer bei Auslandsaufenthalten

    Tierversicherung - Preise Katalog

    2. Höhe der Selbstbeteiligung

    Selbstbeteiligungen sind bei der Tierversicherung durchaus üblich und können unterschiedlich hoch ausfallen. Bei einigen Anbietern können Sie zwischen einem Tarif mit und demselben auch ohne Selbstbeteiligung wählen. Grundsätzlich senkt eine finanzielle Beteiligung des Tierbesitzers an den Behandlungskosten natürlich den Beitrag zur Tierversicherung.


    3. Rasse des Tieres

    Nicht bei allen, aber bei einigen Anbietern der Tierversicherung gibt es unterschiedlich hohe Beiträge für verschiedene Rassen. Bei Hunden erfolgt dabei beispielsweise die Einteilung in drei Gruppen, wobei das Hauptkriterium die Größe (gemessen an der Schulterhöhe) ist. Bei Katzen wird typischerweise in die europäische Hauskatze einerseits und andere Rassekatzen andererseits unterschieden.


    4. Alter des Tieres

    Das Alter des Tieres beim Abschluss der Tierversicherung hat nicht bei allen, aber bei manchen Anbietern Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Dies gestaltet sich derart, dass ab einem bestimmten Eintrittsalter (zum Beispiel 9 Jahre) ein Aufschlag auf die Prämie erhoben wird. Dieser liegt in der Regel bei etwa 30 Prozent. Andere Versicherer wiederum erheben den Beitrag zur Tierversicherung unabhängig vom Alter, erstatten aber einen höheren Prozentsatz, wenn das Tier beim Abschluss der Versicherung ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten hatte.


    5. Lebensumstände bzw. Aufgaben des Tieres

    Für die Katzenbesitzer hängt bei manchen Anbietern die Höhe der Beiträge zur Tierversicherung auch davon ab, ob es sich um eine Stubenkatze oder einen Freigänger handelt. Im Regelfall wird der Beitrag für Freigänger höher liegen. Dies erklärt sich daraus, dass natürlich das Unfallrisiko wesentlich höher ist, wenn die Katze sich unbeaufsichtigt draußen bewegen darf.

    Bei Hunden wiederum gelten bei einigen Versicherungsunternehmen ermäßigte Beiträge zur Tierversicherung, wenn das Tier nachweislich als

    • Rettungshund
    • Blindenhund
    • Therapiehund oder
    • Begleithund

    angeschafft worden ist.


    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Tierversicherung?

    Tierversicherung - Eine entspannte Frau Da es sich bei der Tierversicherung um ein recht spezielles Produkt handelt, gibt es nur eine relativ kleine Zahl von Anbietern. Diese wiederum haben
    ihre Tarife sehr unterschiedlich ausgestaltet – es gibt Einzel- und Kombitarife, Angebote mit und ohne Selbstbeteiligung, mit und ohne Aufnahmebedingungen, mit und ohne Altersvorgaben usw. usf.

    Aufgrund des relativ kleinen Marktsektors fehlen vereinheitlichende Tendenzen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie vor dem Abschluss Ihrer Tierversicherung einen umfassenden Vergleich anstellen, wobei es allerdings sinnvoll ist, sich vorher genau zu überlegen, welche Leistungen Sie unbedingt benötigen:

    • Vollversicherung oder nur OP-Schutz?
    • Sollen auch zusätzliche Leistungen wie die jährlichen Impfungen und Wurmkuren erstattet werden?
    • Brauchen Sie ein Krankenhaustagegeld, das die Betreuung Ihres Tieres absichert, falls Sie selbst ins Krankenhaus müssen?
    • Möchten Sie eine Selbstbeteiligung leisten?

    Wenn Sie sich im Klaren darüber sind, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, kann Ihnen der Vergleich Ihrer Tierversicherung dabei helfen,

    • das für Ihr Tier genau passende Angebot
    • zum günstigsten im Markt erhältlichen Preis

    zu bekommen.


    Können die Beiträge zur Tierversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Grundsätzlich ist es leider nicht möglich, die Beiträge zur Tierversicherung von der Steuer abzusetzen. Das liegt daran, dass das Finanzamt im Bereich der privaten Versicherungen nur diejenigen anerkennt, die

    • dem Schutz der Person (zum Beispiel die privateHaftpflichtversicherung) oder
    • der Vorsorge (zum Beispiel private Rentenversicherung)

    dienen. Diese sind nach § 10 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Anders verhält es sich jedoch mit den Versicherungen, die allein zum Schutz des privaten Vermögens abgeschlossen werden: Hier gilt die steuerliche Anrechenbarkeit nicht. Die Tierversicherung gehört in diese Kategorie, sodass sie bei der Einkommensteuererklärung nicht mit berücksichtigt werden kann.

    Etwas anders ist die Lage jedoch, wenn die Tierversicherung für ein Tier (in der Regel einen Hund) abgeschlossen wurde, der eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, zum Beispiel als Blinden- oder Therapiehund. Wenn ein Attest zur Anschaffung des Hundes vorliegt, dann lohnt sich ein Versuch, die Beiträge zur Tierversicherung als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Ähnliches gilt für Menschen, die ihren Hund für die Arbeit benötigen, zum Beispiel Polizisten oder hauptberufliche Jäger. Sie können in aller Regel die Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit der Haltung des Tieres entstehen, als Werbungskosten absetzen. Auch hier lohnt es sich, die Beiträge zur Tierversicherung mit aufzuführen.


    Was ist bei einer Kündigung der Tierversicherung zu beachten?

    Es ist selbstverständlich möglich, die Tierversicherung zu kündigen. Im Regelfall ist es so, dass sich ab einer Vertragsdauer von einem Jahr der Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung der Tierversicherung erfolgt also jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres. Hierbei muss unbedingt beachtet werden, dass Versicherungsjahr und Kalenderjahr selten genau übereinstimmen. Der genaue Beginn und das Ende der Vertragslaufzeit sind deshalb jeweils der Police zu entnehmen.

    Unter bestimmten Umständen kann die Tierversicherung auch unterjährig gekündigt werden. Man spricht in diesem Falle von einer außerordentlichen Kündigung. Das Recht dazu haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer immer dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Unabhängig davon, ob die Tierversicherung den Erstattungsansprüchen nachgekommen ist, können innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen den Vertrag kündigen. Hierbei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten.

    Wenn jedoch das versicherte Tier verstirbt oder verkauft wird, dann endet die Tierversicherung, sobald der schriftliche Nachweis darüber erbracht worden ist.


    Was ist bei einem Wechsel der Tierversicherung zu beachten?

    Tierversicherung - Kuendigung Ein Wechsel der Tierversicherung ist möglich und empfiehlt sich, falls Sie feststellen, dass Sie bei einem anderen Anbieter einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif bekommen können.

    Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass es bei
    der Kündigung des alten Vertrages eine Frist von
    einem bzw. drei Monaten einzuhalten gilt. Hinzu kommt, dass bei manchen Anbietern die Beiträge oder Rückerstattungen vom Alter des Tieres beim Abschluss der Tierversicherung abhängig sind. Wenn Ihr Vierbeiner also ein gewisses Alter bereits überschritten hat, sollte ein Wechsel besonders sorgfältig überlegt werden.

    Gern können Sie uns kontaktieren, um sich kostenfrei und unverbindlich zum Thema Tierversicherung beraten zu lassen.