Reisekrankenversicherung


    Weshalb ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll?

    Reisekrankenversicherung - Ärztin mit einem Globus Eine Reisekrankenversicherung ist äußerst sinnvoll für alle, die ihren Urlaub im Ausland verbringen oder sich aus anderen Gründen im Ausland aufhalten.

    Die Reisekrankenversicherung stellt sicher, dass die Versicherten auch im Ausland alle notwendigen Leistungen erhalten und die Kosten dafür nicht selber tragen müssen.

    Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich auch Leistungen im europäischen Ausland.

    Immer wieder kommt es dabei jedoch zu massiven Problemen. Das liegt daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die im Behandlungsland gesetzlich festgelegten Leistungen übernimmt. Weil die Leistungskataloge in den verschiedenen Ländern nicht gleich sind, kommt es dabei immer wieder zu Problemen.

    Häufig behandeln Ärzte im Ausland Touristen oder Ausländer außerdem auch nur gegen Privatrechnungen. Diese kann der Versicherte zwar bei seiner Krankenkasse einreichen, in den meisten Fällen werden aber auch hier nicht alle Kosten erstattet. Problematisch sind immer Krankentransporte aus dem Ausland zurück nach Deutschland. Diese müssen die gesetzlich Versicherten grundsätzlich selber tragen. Nicht selten handelt sich dabei um fünfstellige Beträge.

    Eine Reisekrankenversicherung stellt sicher, dass alle Behandlungskosten im Ausland und auch eventuelle Transportkosten gedeckt sind. Das gilt nicht nur für das europäische Ausland, sondern weltweit. Im außereuropäischen Ausland übernehmen gesetzliche Krankenkassen nämlich gar keine Leistungen und der Versicherte muss alle Kosten grundsätzlich selber tragen.

    Auch wenn bei Privatversicherten häufig bereits viele Leistungen auch bei Auslandsaufenthalten abgesichert sind, gibt es auch beim privaten Versicherungsschutz häufig Lücken. Privatversicherte sollten daher ebenfalls genau prüfen, welche Leistungen sie im Ausland erhalten. Auch sie können mit einer Reisekrankenversicherung eventuelle Lücken effektiv schließen.

    Üblicherweise ist in einer privaten Krankenversicherung ein vollständiger Versicherungsschutz für das Ausland enthalten. Allerdings ist dieser in der Regel zeitlich beschränkt. Je nach Versicherung sind ein bis drei Monate üblich. Auch Kosten für Krankentransporte sind nicht immer in der privaten Krankenversicherung enthalten.


    Welche Leistungen sind in einer Reisekrankenversicherung versichert?

    Die Reisekrankenversicherung stellt sicher, dass die Versicherten im Ausland eine angemessene medizinische Versorgung erhalten. Das wird üblicherweise dadurch gewährleistet, dass:

    • Ambulante Behandlungen beim Arzt
    • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
    • Zahnärztliche Behandlungen

    in der Regel in vollem Umfang übernommen werden. Auch Leistungen wie Krankentransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus, Arzneimittel oder Krankenrücktransporte sind in Reisekrankenversicherung üblicherweise eingeschlossen. Für bestimmte Leistungen gelten dabei häufig Höchstbeträge. Sie ermöglichen üblicherweise eine angemessene Notfall-Behandlung im Urlaubsland, zumal die meisten Leistungen innerhalb des Urlaubszeitsraums nur einmalig in Anspruch genommen werden müssen. Eine weitere Leistung ist meistens auch die Übernahme von Überführungskosten ins Heimatland im Todesfall des Versicherten.

    Der genaue Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Auch zwischen unterschiedlichen Tarifen bestehen häufig klare Unterschiede. Das betrifft insbesondere die Punkte:

    • Kostenerstattung
    • Selbstbeteiligung
    • Geltungsdauer

    Bei der Kostenerstattung kann eine Vorleistung durch den Versicherten oder eine Vorleistung durch die Reisekrankenversicherung vereinbart sein. Auch Selbstbeteiligungen sind bei einigen Reisekrankenversicherung üblich. Die Geltungsdauer betrifft den maximalen Zeitraum, für den eine Reisekrankenversicherung am Stück gültig ist. Üblich sind hierbei in der Regel Zeiträume von etwa 40 Tagen am Stück. Aber auch Reisekrankenversicherungen für längere Zeiträume sind problemlos erhältlich. In der Regel kann dieser Zeitraum mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden. Das heißt, das auch mehrere Reisen im Jahr abgesichert sind, solange jede einzelne Reise den vereinbarten Versicherungszeitraum nicht überschreitet.

    Welche Leistungen im Detail von einer Reisekrankenversicherung abgedeckt werden, ist immer abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Entscheidend ist, was dort vereinbart wurde. Im Einzelfall können die Leistungen daher stark vom üblichen Leistungsumfang abweisen. Sowohl nach oben als auch nach unten.


    Was ist vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu beachten?

    Reisekrankenversicherung - Ein freundlicher Arzt in Beratung Bei einer Reisekrankenversicherung handelt es sich um einen zusätzlichen privaten Versicherungsschutz sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte. Wie bei allen privaten Versicherungen haben auch die Anbieter von Reisekrankenversicherungen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Tarifen.

    Die zahlreichen Tarife der verschiedenen Anbieter können sich daher im Leistungsumfang aber auch in den Beiträgen zum Teil massiv unterscheiden.

    Wer eine Reisekrankenversicherung abschließen möchte, sollte daher vor dem Vertragsabschluss genau prüfen:

    • Welche Leistungen er benötigt, bzw. absichern möchte
    • Welche Leistungen im Tarif der Reisekrankenversicherung enthalten sind

    Der benötigt Leistungsumfang hängt vor allem davon ab:

    • Welchen Auslandsschutz die bestehende private oder gesetzliche Krankenversicherung bietet
    • In welchem Land das Reiseziel liegt

    Dabei sollte der Versicherungsnehmer vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung darauf achten, dass in jedem Fall:

    • Rücktransportkosten unbeschränkt abgesichert sind
    • Kosten für Krankenhausbehandlungen möglichst vollständig getragen werden
    • Krankentransporte im Urlaubsland übernommen werden

    Eine Absicherung dieser Leistungen durch eine Reisekrankenversicherung ist vor allem deshalb sehr wichtig, weil in diesen Bereichen im Bedarfsfall hohe Kosten entstehen können.

    Weitere wichtige Punkte, die ebenfalls vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung berücksichtigt werden sollten, sind:

    • Wer geht im Leistungsfall in Vorkasse (Versicherter oder Reisekrankenversicherung)?
    • Für welche Reisedauer gilt die Reisekrankenversicherung und ist dies ausreichend?
    • Welche Selbstbeteiligungen und Maximalbeträge gelten für bestimmte Leistungen?
    • Gilt der Versicherungsschutz für das gewählte Urlaubsland?
    • Gilt der Versicherungsschutz für eine oder mehrere Personen (wichtig für Familien)?

    Werden diese Punkte vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung berücksichtigt und gegebenenfalls angepasst, ist in der Regel ein angemessener Versicherungsschutz durch eine Reisekrankenversicherung gewährleistet.


    Wann leistet eine private Reisekrankenversicherung?

    Eine private Reisekrankenversicherung leistet grundsätzlich immer dann, wenn es im Verlauf eines Auslandsaufenthaltes aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig wird, eine ambulante oder stationäre ärztliche oder zahnärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist dabei immer, dass die jeweiligen Leistungen durch die Reisekrankenversicherung abgedeckt sind. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist außerdem immer, dass die Kosten eventuell geltende Höchstbeträge nicht übersteigen. Kommt es dennoch zu diesem Fall, muss der Versicherungsnehmer Kosten oberhalb der Maximalgrenze selber tragen. Ob Maximalgrenzen für eine Leistung gelten, ist in den Versicherungsunterlagen der Reisekrankenversicherung festgehalten.

    Das Gleiche gilt für den Reisezeitraum. Das bedeutet, dass die Reisekrankenversicherung nur dann Leistungen erbringt, wenn der Reisezeitraum auch innerhalb des Versicherungszeitraums liegt. Außerdem gelten bei vielen Reisekrankenversicherungen auch bestimmte maximale Reisedauern, für die der Versicherungsschutz besteht.

    Ein weiterer Punkt, der abhängig vom Versicherungsvertrag ist, ist der Zeitpunkt und der Ablauf der Kostenübernahme. Grundsätzlich ist hierbei zu unterscheiden, ob:

    • Der Versicherte in Vorleistung gehen und alle Behandlungskosten erst einmal auslegen muss, bevor er sich die Kosten von seiner Krankenversicherung und seiner Reisekrankenversicherung erstatten lassen kann
    • Die Versicherung die Behandlungskosten direkt selber trägt und in Vorleistung gegenüber der Krankenversicherung des Versicherten geht

    Üblich ist vor allem die erste Variante, wie sie auch von privaten Krankenversicherung praktiziert wird. Das heißt, der Versicherte erhält vom Arzt eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Die vollständigen Rechnungs- und Behandlungsunterlagen reicht er dann nach der Behandlung bei seiner Reisekrankenversicherung ein. Um große finanzielle Belastungen für den Versicherten zu vermeiden, bieten viele Reisekrankenversicherungen im Falle von Krankenhausaufenthalten eine direkte Abrechnung mit dem behandelnden Krankenhaus an.


    Wann leistet eine Reisekrankenversicherung nicht?

    Grundsätzlich leistet eine Reisekrankenversicherung immer dann nicht, wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das bedeutet, wenn:

    • Die beanspruchten Leistungen nicht im Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung enthalten sind
    • Die Behandlungskosten oberhalb eventueller Höchstbeträge liegen
    • Die Behandlungskosten unterhalb eventueller Selbstbeteiligungen liegen
    • Der Behandlungszeitpunkt außerhalb der versicherten maximalen Reisedauer liegt

    Reisekrankenversicherung - Reisekoffer mit einem Stetoskop Die genannten Fälle, in denen die Reisekrankenversicherung nicht leistet, lassen sich in der Regel dadurch vermeiden, dass der Versicherungsnehmer vor der Behandlung oder vor Reiseantritt die Rahmenbedingungen seiner Reisekrankenversicherung genau prüft.

    Auf diese Weise kann er auf die Leistungen zurückgreifen, die in der Reisekrankenversicherung enthalten sind. Das Gleiche gilt, wenn Höchstbeträge für Behandlungskosten in der Reisekrankenversicherung vereinbart wurden. Übersteigen die Behandlungskosten die Höchstbeträge, muss der Versicherungsnehmer Kosten oberhalb des Höchstbetragen selber übernehmen. Bei vielen Reiseversicherungen gilt außerdem eine bestimmte maximale Reisedauer. Das bedeutet, dass die Reisekrankenversicherung bei einer Reise nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. Bei vielen Anbietern beträgt dieser Zeitraum etwa 40 Tage. Dauert die Reise länger und der Versicherungsnehmer benötigt zu einem späteren Zeitpunkt medizinische Versorgung, übernimmt die Reisekrankenversicherung die anfallenden Kosten nicht. Aus diesem Grund sollten die vertraglich vereinbarte maximale Reisedauer und die tatsächliche Reisedauer genau abgeglichen werden.

    Zu Schwierigkeiten kann es außerdem immer wieder kommen, wenn bestimmte Vorerkrankungen vor dem Abschluss der Reisekrankenversicherung bestanden haben, aber beim Abschluss der Versicherung nicht angegeben wurden.


    Können Zusatzbausteine versichert werden?

    Neben der Reisekrankenversicherung gibt es noch verschiedene weitere Versicherungen speziell für Reisen und Aufenthalte im Ausland. Dazu zählen insbesondere:

    • Reiseunfallversicherung
    • Reiserücktrittsversicherung
    • Reisegepäckversicherung
    • Reisehaftpflichtversicherung

    Wie die Reisekrankenversicherung selbst sind auch diese Versicherungen alle speziell für Reisen konzipiert. Häufig werden sie daher auch in speziellen Reiseversicherungspaketen kombiniert und angeboten. Die verschiedenen Versicherungen stellen dabei in der Regel jedoch keine Zusatzoptionen für die Reisekrankenversicherung dar. Ob die einzelnen Versicherungen alle benötigt werden, hängt wie bei einer Reiskrankenversicherung maßgeblich vom bestehenden Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers ab. Je nachdem, welcher Versicherungsschutz benötigt wird, kann es daher sinnvoller sein, einzelne Versicherungen für die jeweiligen Risiken abzuschließen. Andererseits kann es häufig günstiger sein, mehrere Versicherungen eines Anbieters in einem Kombipaket abzuschließen.

    Besonders sinnvoll neben einer Reisekrankenversicherung ist auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung. Sie übernimmt im Versicherungsfall zum Beispiel Stornokosten, wenn die Reise unerwartet nicht angetreten werden. Unfall- und Haftpflichtversicherungen hingegen bieten in der Regel bereits einen ausreichenden Schutz, der auch im Ausland gilt. Hier ist eine spezielle Reiseunfall- oder Reisehaftpflichtversicherung nicht immer notwendig und sinnvoll. Im Einzelfall sollte aber auf jeden Fall geprüft werden, ob der gewünschte Versicherungsschutz gegeben ist und auch im Ausland ausreicht.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Immer wieder kommt es vor, dass Reisekrankenversicherungen Leistungen nicht erbringen, weil eine Versicherung zwar abgeschlossen wurde, der Zeitpunkt der Reise jedoch vor dem Versicherungsbeginn lag. Zu dieser Situation kann es kommen, wenn  beim Abschluss der Versicherung für den Versicherungsbeginn ein bestimmter Zeitpunkt in der Zukunft vereinbart wird. Etwa der Erste eines Folgemonats. Beginnt die Reise jedoch schon früher, besteht bis zum vereinbarten Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz durch die Reisekrankenversicherung.

    Damit es zu einem solchen Fall nicht kommt, ist es wichtig beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung den Versicherungsbeginn zu beachten. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Zeitpunkt, der im Versicherungsvertrag genau festgelegt ist. In den meisten Fällen kann dieser Zeitpunkt vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Zeitpunkt von der Versicherung vorgegeben wird. Etwa der Erste oder der 15. eines Monats. Je enger Versicherungsabschluss und Reiseantritt zusammenliegen, desto wichtiger ist es daher, den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns einer Reisekrankenversicherung genau zu beachten.

    Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Beginn einer Reisekrankenversicherung ist außerdem die Zahlung einer Erstprämie. Der Eingang des ersten Versicherungsbeitrags ist bei vielen Anbietern eine Voraussetzung dafür, dass die Reisekrankenversicherung in Kraft tritt.

    Um sicherzustellen, dass beim Beginn einer Reise auch wirklich der gewünschte Versicherungsschutz durch die Reisekrankenversicherung besteht, sollten Versicherungsnehmer daher:

    • Frühzeitig eine Reisekrankenversicherung abschließen
    • Den Versicherungsbeginn kennen
    • Ihren Erstbeitrag fristgerecht zahlen

    Bei bestehenden Reisekrankenversicherungen entfällt die Problematik in der Regel. Hier ist lediglich darauf zu achten, dass die Versicherungsbeiträge regelmäßig gezahlt werden.


    Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?

    Reisekrankenversicherung - Gestapelte Münzen Je nach Versicherungsanbieter und Tarif können bei einer Reisekrankenversicherung bestimmte Versicherungssummen, bzw. Maximalbeträge für bestimmte Leistungen festgelegt sein.

    Das ist besonders häufig bei Leistungen wie Zahnarztbehandlungen oder Zahnersatz der Fall.

    Die Höchstbeträge decken hier in der Regel
    lediglich eine angemessene Notfallversorgung ab.

    Sind darüber hinaus Maximalbeträge für einzelne Leistungen im Tarif vorgesehen, sollten die Versicherten genau prüfen, ob diese Beträge angemessen sind. Gerade bei Krankenhausbehandlungen ist hier Vorsicht geboten. Hier können schnell hohe Behandlungskosten zusammenkommen. Das Gleiche gilt auch für Krankenrücktransporte. Sie sollten möglichst immer zu 100 Prozent durch die Reisekrankenversicherung abgedeckt sein. Die meisten Reisekrankenversicherungen bieten dies auch an. Wer also bei einem Tarif für eine Reisekrankenversicherung Zweifel an der Versicherungssumme hat, sollte sich einfach nach einem anderen Anbieter oder Tarif umsehen. Bei den meisten Tarifen sind die wichtigsten Leistungen zu 100 Prozent durch die Reisekrankenversicherung abgedeckt.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge für die Reisekrankenversicherung spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle. Dazu zählen vor allem:

    • Anzahl der versicherten Personen
    • Alter der versicherten Personen
    • Länge des versicherten Reisezeitraums

    Je nach Anzahl der versicherten Personen bieten viele Versicherungen spezielle Tarife für Einzelpersonen und Familien mit oder ohne Kindern an. Darüber hinaus spielt vor allem das Alter der Versicherungsnehmer eine wichtige Rolle. Viele Tarife gelten zum Beispiel nur bis zu einem Alter von 60 oder 70 Jahren. Für ältere Menschen werden spezielle Tarife angeboten. Diese sind häufig jedoch auch etwas teurer, weil das Krankheitsrisiko im Alter steigt. Die Länge der maximalen Reisedauer variiert ebenfalls bei den meisten Anbietern. Sie beträgt in der Regel 40 bis 56 Tage. Für längere Zeiträume von drei bis 24 Monaten werden ebenfalls spezielle Tarife angeboten. Die maximale Reisedauer bezieht sich dabei in der Regel lediglich auf die maximale Dauer einer einzelnen Reise. Werden mehrere Reisen im Jahr gemacht, sind diese alle jeweils bis zur Maximalreisedauer abgesichert.

    Anders als bei vielen anderen privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen spielt bei der Reisekrankenversicherung der Leistungsumfang nur eine untergeordnete Rolle bei der Berechnung der Beiträge. Dennoch sollten Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung genau darauf achten, welche Leistungen eingeschlossen sind.


    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Reisekrankenversicherung?

    Der Vergleich von Angeboten für eine Reisekrankenversicherung bringt viele Vorteile. Trotz ähnlichem Leistungsumfang können nämlich die Beiträge für eine Reisekrankenversicherung sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall. Das gilt sowohl für Reisekrankenversicherungen für kürzere Zeiträume bis maximal drei Monate als auch für längere Versicherungen bis zu 24 Monaten.

    Obwohl sich die Leistungen der meisten Reisekrankenversicherung sehr ähnlich sind, sollte vor einem Vergleich verschiedener Angebote sichergestellt werden, dass diese auch wirklich den gleichen Leistungsumfang haben. Nur dann ist ein Vergleich aussagekräftig. Dabei sollte immer auch berücksichtigt werden, ob die Reisekrankenversicherungen alle gewünschten Leistungen enthalten. Werden zwei Angebote gefunden, die sich im Leistungsumfang entsprechen, spricht in der Regel nichts dagegen, das günstigere Angebot zu wählen. Ein Vergleich der Kosten für eine Reisekrankenversicherung lohnt sich insbesondere für Tarife für Reisezeiträume von über drei Monaten. Hier sollten insbesondere Pauschalangebote genau geprüft werden. Bei diesen Angeboten verlangt der Versicherer einen Pauschalbetrag für den gesamten Zeitraum. Je nach Zeitraum können diese bei genauerer Betrachtung jedoch auf den Monat gerechnet teurer oder auch günstiger sein als Tarife mit Monatsbeiträgen. In jedem Fall sollten Versicherungsnehmer verschiedene Angebote genau miteinander vergleichen und selber ausrechnen, welches Angebot für sie das günstigste ist.


    Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?

    Bei den meisten Tarifen für eine Reisekrankenversicherung handelt es sich um Pauschalangebote. Eine individuelle Anpassung der Leistungen sowie des Beitrags ist in der Regel kaum möglich. Stattdessen sollten Versicherungsnehmer vor dem Abschluss eines Vertrages lieber verschiedene Tarife miteinander vergleichen. Wichtig ist dabei, vor allem, dass der Leistungsumfang den persönlichen Bedürfnissen entspricht und die entscheidenden Risiken wie Krankenhausbehandlungen und Krankenrücktransporte aus dem Ausland möglichst vollständig übernommen werden.

    Viele der angebotenen Tarife umfassen die gleichen Leistungen, verlangen jedoch einen unterschiedlich hohen Beitrag. Statt den Beitrag oder den Leistungsumfang eines Tarifes anzupassen, können Versicherungsnehmer daher einfach einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen wählen. Statt einer Anpassung des Versicherungsschutzes können ebenfalls geeignetere Angebote ausgewählt werden.

    Anpassungsmöglichkeiten bestehen in der Regel vor allem bei Tarifen für Reisezeiträume über drei Monate. Hier ist in der Regel eine monatlich Anpassung des tatsächlichen Reisezeitraums möglich. Inwiefern ein einzelner Tarif in der Praxis angepasst werden kann, hängt letztlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter einer Reisekrankenversicherung ab. Hier bestehen für die Anbieter zahlreiche Gestaltungsfreiräume.


    Können die Beiträge zur Reisekrankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Reisekrankenversicherung - Strandstuhl mit Geldscheinen Bei der Reisekrankenversicherung handelt es sich grundsätzlich um eine private Zusatzversicherung. Sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte können sie abschließen, um ihren Krankenversicherungsschutz für das Ausland sicherzustellen. Wie bei allen privaten Zusatzversicherungen gilt auch bei der Reisekrankenversicherung, dass die Beiträge theoretisch von der Steuer abgesetzt werden können.

    Allerdings nur, solange die Beiträge zur:

    • Gesetzlichen Krankenkasse oder
    • Privaten Krankenversicherung

    die geltenden Höchstbeträge von 1.900 Euro für angestellte Arbeitnehmer oder Beamte und 2.800 Euro für Selbstständige noch nicht ausschöpfen. In der Regel sind damit im Normalfall die Höchstbeträge jedoch bereits ausgereizt. Dass Beiträge zur Reisekrankenversicherung abgesetzt werden können, ist daher in der Praxis eher die Ausnahme. Schließt eine private Krankenversicherung Leistungen einer Reisekrankenversicherung mit ein, müssen diese zur korrekten Berechnung der Steuern aus den Krankenversicherungsbeiträgen rausgerechnet werden. Absetzbar sind bei einer privaten Krankenversicherung nämlich vorrangig nur die Aufwendungen für einen Basisschutz. Das sind die Leistungen, die den Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

    Für einen Versicherungsnehmer ist jedoch nicht ersichtlich, welcher Teil seiner Beiträge in die Basisversorgung fließt und welcher Teil für eingeschlossene Leistungen einer Reisekrankenversicherung fließt. Aus diesem Grund erhalten Privatversicherte am Jahresende von ihrer Krankenversicherung eine Aufschlüsselung ihrer Beiträge. Daraus ist ersichtlich, welche Beiträge zur Basisversorgung dienen. Dieser Betrag kann dann in jedem Fall steuerlich geltend gemacht werden. Zu prüfen ist dabei immer auch, ob eventuelle Beitragsrückzahlungen in der Aufstellung berücksichtigt wurden. Diese müssen gegebenenfalls noch abgezogen werden.


    Was ist bei einer Kündigung der Reisekrankenversicherung zu beachten?

    Bei der Kündigung einer Reisekrankenversicherung sind verschiedene Dinge zu beachten. Welche Punkte dies sind, hängt häufig vom jeweiligen Vertrag für die Reisekrankenversicherung ab. In jedem Fall sollten sich Versicherungsnehmer daher:

    • Vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung genau über Kündigungsmodalitäten informieren
    • Anhand ihrer Versicherungsunterlagen Gewissheit verschaffen, welche Konditionen für sie gelten

    Je nach Form der Reisekrankenversicherung können unterschiedliche Fristen und Kündigungsmodalitäten gelten:

    • Jahres-Reisekrankenversicherungen haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres
    • Kurzfristige Reisekrankenversicherungen enden häufig automatisch nach Ablauf des versicherten Reisezeitraums

    Je nach Vertrag können sich Reisekrankenversicherungen auch automatisch verlängern. Wer das nicht möchte, sollte rechtzeitig seine Reisekrankenversicherung kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei vielen Reisekrankenversicherungen im Leistungsfall. Das bedeutet, dass sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem der Leistungsfall eingetreten ist, den Vertrag kündigen können.

    Weitere Sonderfälle für eine Kündigung sind außerdem:

    1. Todesfall
    2. Erreichen einer Altersgrenze

    Kommt es zum Todesfall eines Versicherungsnehmers, erlischt die Reisekrankenversicherung mit der Mitteilung über den Todesfall. Eine Kündigung für eine Reisekrankenversicherung ist ebenfalls nicht nötig, wenn der Versicherungsnehmer eine bestimmte Altersgrenze erreicht. Viele Versicherungsunternehmen bieten Reisekrankenversicherungen nur bis zu einem bestimmten Alter an oder bieten verschiedene Tarife für bestimmte Altersgruppen an. Erreicht ein Versicherungsnehmer eine entsprechende Altersgrenze, erlischt die Reisekrankenversicherung in der Regel automatisch.


    Was ist bei einem Wechsel der Reisekrankenversicherung zu beachten?

    Reisekrankenversicherung - Lächelnde Frauen Wer seine Reisekrankenversicherung wechseln möchte, kann dies problemlos tun. Zu beachten sind lediglich eventuelle Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten einer bestehenden Reisekrankenversicherung.

    Diese können je nach Vertrag recht unterschiedlich ausfallen. Während einige Verträge mit dem Ende der Reise automatisch enden, verlängern sich andere Verträge automatisch von Jahr zu Jahr.

    Die genauen Modalitäten sollten Versicherungsnehmer vor dem Wechsel ihrer Reisekrankenversicherung genau prüfen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter problemlos möglich.
    Etwas komplizierter gestaltet es sich, wenn die Leistungen einer Reisekrankenversicherung als Zusatzleistungen in einer privaten Krankenversicherung enthalten sind. In diesem Fall sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen:

    • Eine Anpassung ihres Krankenversicherungstarifes möglich ist
    • Ein Wechsel in einen anderen Krankenversicherungstarif ohne oder mit einem anderen Reisekrankenversicherungsschutz möglich ist

    In einigen Fällen kann eine separate Kündigung oder Streichung des Reisekrankenversicherungsschutzes innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung nicht möglich sein. Dann haben die Versicherungsnehmer grundsätzlich die Möglichkeit, noch eine separate, zusätzliche Reisekrankenversicherung bei einem anderen Versicherungsanbieter abzuschließen. In diesem Fall läge allerdings eine Doppelversicherung vor.