Rechtsschutzversicherung


    Weshalb ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

    Rechtsschutzversicherung - Junge Anwältin hält einen Paragfrafen in der Hand Jeder, der schon einmal in einen Rechtsstreit verwickelt war, weiß um die enormen Kosten, die dabei entstehen können. Dabei ist mitnichten nur die Partei betroffen,
    die am Ende den Prozess verliert. Auch die andere Seite muss zumindest ihren Rechtsanwalt bezahlen.

    Derjenige, zu dessen Ungunsten das Verfahren ausgeht, zahlt außerdem die Verfahrenskosten zuzüglich eventueller Sachverständigenhonorare und Zeugenauslagen.

    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherungsnehmer die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit auftreten – das heißt mit einem „tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten“. Dabei gilt die Rechtsschutzversicherung

    1. für die Abwehr von Vorwürfen eines Rechtsverstoßes durch Dritte und
    2. für die Durchsetzung eigener Interessen mit rechtlichen Mitteln.

    Vor allem Zweiteres ist für viele Menschen ohne Rechtsschutzversicherung oftmals gar nicht realisierbar, da die Höhe der zu erwartenden Kosten nur sehr schwer im Voraus abzuschätzen ist. Nicht selten entsteht in dieser Situation der Eindruck, man könne sich den Rechtsstreit nicht leisten oder aber Kosten und Nutzen stünden in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Als Inhaber einer Rechtsschutzversicherung hingegen sind Sie in diesem Fall deutlich im Vorteil, denn Sie können für Ihr Recht eintreten, ohne eine finanzielle Überforderung befürchten zu müssen. Dabei hängt die Leistungszahlung Ihrer Rechtsschutzversicherung auch nicht vom Ausgang des Prozesses ab, denn sie prüft den Sachverhalt im Vorfeld und entscheidet bereits dann über die Kostenübernahme. Dieser Umstand und die Tatsache, dass bei den meisten Policen zur Rechtsschutzversicherung die Deckung entweder gar nicht oder aber sehr großzügig begrenzt ist, geben Ihnen als Versicherungsnehmer von Anfang an die nötige Sicherheit beim Rechtsstreit.


    Welche Leistungen sind in einer Rechtsschutzversicherung versichert?

    Die Rechtsschutzversicherung dient dem Zweck, den Versicherungsnehmer von der Last der Kosten zu befreien, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit auf ihn zukommen. Hierunter zählen unter anderem:

    • die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand
    • die Gerichtskosten (Verfahrenskosten, gegebenenfalls zuzüglich der Auslagen für Zeugen, Schöffen, Sachverständige etc.)
    • Gutachterkosten

    Je nach der Art des Rechtsstreits und bei einer entsprechenden Deckung des Rechtsbereiches durch die Rechtsschutzversicherung können auch

    • die Kosten für eine aktive Strafverfolgung sowie
    • die Stellung einer Haft-Kaution für den Versicherungsnehmer

    übernommen werden.

    Die fachkundige Prüfung des Versicherungsfalles und eine daraus resultierende verbindliche Zusage über die Kostenübernahme vor dem Beginn des Prozesses sind in jedem Fall Bestandteile der Leistungen der Rechtsschutzversicherung.

    Im Allgemeinen handelt es sich bei der Rechtsschutzversicherung um ein Baukastensystem, das heißt, dass die unterschiedlichen Module miteinander kombiniert werden können. Versicherbare Rechtsgebiete sind zum Beispiel:

    • Schadenersatzrecht (zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Abwehr solcher Ansprüche übernimmt hingegen die Haftpflichtversicherung)
    • Arbeitsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Mietrecht
    • Wohnungs- und Grundstücksrecht (für Eigentümer)
    • Vertragsrecht
    • Steuerrecht
    • Strafrecht
    • Opferrecht (zur aktiven Strafverfolgung Dritter)

    Der Einfachheit halber bieten viele Versicherungsunternehmen als Standardprodukt eine Rechtsschutzversicherung mit den Bausteinen Privatrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht an. Neben der Paketvariante können einige dieser Module auch einzeln abgeschlossen werden. Vor allem der Verkehrsrechtsschutz erfreut sich als Einzelprodukt großer Beliebtheit. Der Rechtsanwalt kann übrigens bei den meisten Anbietern der Rechtsschutzversicherung frei gewählt werden.