- Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung – Was macht den Unterschied?
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die „Grundabsicherung“
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Spezielle Abfederung beruflicher Risiken. Die „Generalabsicherung“.
- Gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit richtig versichern – Was tun?
Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung – Was macht den Unterschied?
Was leisten die Versicherungen?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dazu da, wirtschaftlichen Schaden nach Verlust der Arbeitsfähigkeit zu mindern. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung soll wirtschaftlichen Ausgleich schaffen, wenn die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht mehr vorhanden ist. Doch wo liegt der Unterschied?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann in der Regel mit einem höheren Leistungssatz als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) abgeschlossen werden.
Das heißt: Im Versicherungsfall zahlt die BU in der Regel (und je nach Versicherungsgestaltung) einen höheren Maximalbetrag aus als eine vergleichbare EU. Das ist jedoch nur einer der Unterschiede. Wesentlicher ist die Unterscheidung nach versicherter Arbeitsfähigkeit und versicherter Fähigkeit zur Ausübung eines bestimmten Berufs.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die „Grundabsicherung“
Die EU wird von vielen Anbietern zu günstigeren Konditionen angeboten als die BU. Das macht sie zunächst attraktiver. Allerdings sind dabei Leistungseinschränkungen für den Versicherungsfall zu beachten. In den meisten Modellen trägt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn eine vollständige bzw. wesentliche Beeinträchtigung der Arbeitskraft insgesamt vorliegt. Gemessen wird das meist am Grad potentieller Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt insgesamt. Die Art der ausführbaren möglichen Tätigkeit spielt für diese Einschätzung eine nachgeordnete Rolle.
Die EU ist damit eine grundlegende Absicherung. Sie tritt bei teilweisem Wegfall der Möglichkeiten, einen speziellen Beruf auszuüben, nicht zwangsläufig ein und birgt damit das Risiko einer Deckungslücke. Es kann zudem sein, dass sie einen Wegfall von Verdienst nicht angemessen kompensieren kann.
Vorteil: Die Gestaltung der Ratenhöhe fällt in der Regel wesentlich moderater aus als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Für bestimmte Berufsgruppen fehlt zudem die Möglichkeit, eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Als minimale Ersatzlösung wird häufig die EU in Betracht gezogen, um zumindest die schlimmsten Folgen bei Verlust der Arbeitsfähigkeit zu mindern.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Spezielle Abfederung beruflicher Risiken. Die „Generalabsicherung“.
Im Gegensatz dazu ist die BU als Ausgleichsversicherung gezielt für berufliche Tätigkeitsfelder und Berufsbilder konzipiert. Hier lassen sich Versicherungssummen vereinbaren, die eine Mindestabsicherung bei Verlust der Berufsfähigkeit gemessen am bisherigen Einkommen garantiert. Das lässt sich u.a. durch die entsprechende Höhe der Beitragsleistungen steuern.
Wichtigster Unterschied: Unabhängig von der sonstigen Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt tritt die BU auch dann ein, wenn gezielt die Fähigkeit beeinträchtigt ist, einen bestimmten (den versicherten) Beruf ganz oder teilweise auszuüben. Sie leistet danach in einem breiteren Spektrum als die EU, da auch Teilbeeinträchtigungen im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden können.
Gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit richtig versichern – Was tun?
Die Entscheidung, welche Versicherung die individuellen Risiken gemessen an den gegenwärtigen und erwarteten wirtschaftlichen Möglichkeiten am angemessensten abfedert, richtet sich in der Regel nach dem ausgeübten Beruf und wird integriert in ein erweitertes Absicherungskonzept.
In das Konzept gehören u.a.
- Invaliditätsversicherungen
- Altersgeld aus privater Anlage und Absicherung
- Krankengelder aus privater Vorsorge oder Berufskassen
- Absicherungen in Pensionskassen oder Berufskassen.
Die Berufsgruppe und damit die mögliche Zugehörigkeit zu bestimmten Branchenverbänden macht die Absicherung in Berufsunfähigkeitsversicherungen vor bestimmtem Hintergrund naheliegender, da nicht nur eine Grundsicherung sondern eine gezielte Absicherung und Sicherung eines Mindestlebensstandards erreicht werden kann.
Dem Grundsatz nach gilt noch immer weit verbreitet:
Die EU kann zu besonders günstigen Konditionen mit geringeren Hürden abgeschlossen werden (z.B. Gesundheitsprüfung) als eine BU. Die Leistungen sind in der Regel in der Berufsunfähigkeitsversicherung höher und differenzierter bestimmbar als in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Für Berufe, in denen eine Absicherung in der BU nicht gegeben ist, liegt die Absicherung der Arbeitsunfähigkeit über eine EU wesentlich näher.
Dennoch sollte nicht pauschaliert geurteilt werden. Je nach Versicherer werden besondere Angebote für die unterschiedlichen Versicherungsformen unterbreitet. Ein Vergleich lohnt sich, insbesondere, wenn die Entscheidung über die Art der Versicherung noch nicht feststeht. Versicherungsfachleute helfen bei individuellen Bewertungen. Gern auch hier kostenfrei im Portal.