- Weshalb ist eine Lebensversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen sind in einer Lebensversicherung versichert?
- Was ist vor Abschluss einer Lebensversicherung zu beachten?
- Wann leistet eine private Lebensversicherung?
- Wann leistet eine Lebensversicherung nicht?
- Können Zusatzbausteine versichert werden?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Lebensversicherung?
- Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?
- Können die Beiträge zur Lebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
- Was ist bei einer Kündigung der Lebensversicherung zu beachten?
- Was ist bei einem Wechsel der Lebensversicherung zu beachten?
Weshalb ist eine Lebensversicherung sinnvoll?
Im Bereich der Altersvorsorge spielt die private Vorsorge eine immer größere Rolle. Das liegt vor allem daran, dass das gesetzliche Sozialversicherungssystem mit immer weiter steigenden Kosten zu kämpfen hat.
Dem stehen jedoch immer weniger Beitragszahler gegenüber. Um die dadurch entstehenden Versorgungslücken zu schließen, werden die private
und die betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger. Eine weit verbreitete Form der privaten Altersvorsorge stellen Lebensversicherungen dar. Hinter diesem Begriff verbergen sich jedoch viele verschiedene Versicherungsformen. Vielen Versicherungsnehmern fällt es daher oft schwer, sich zu orientieren und den optimalen Versicherungsschutz zu finden.
Wichtig ist insbesondere eine Unterscheidung zwischen:
- Risiko-Lebensversicherungen
- Kapitalbildenden Lebensversicherungen
Der größte Unterschied zwischen diesen beiden Versicherungsformen besteht darin, dass eine Risikolebensversicherung ein bestimmtes, in der Regel recht unwahrscheinliches Risiko – den Tod des Versicherungsnehmers – absichert. Tritt der Versicherungsfall ein, stirbt also der Versicherungsnehmer, erbringt die Versicherung eine vertraglich vereinbarte Leistung. Die Leistungen erhalten dann die Hinterbliebenen oder andere im Vertrag festgehaltene Personen.
Anders als die Risiko-Lebensversicherung sichert die kapitalbildende Lebensversicherung dem Versicherten bestimmte Leistungen in dem deutlich wahrscheinlicheren Fall zu, dass er ein bestimmtes Lebensalter erreicht. Sobald der Versicherte diesen Zeitpunkt erlebt, zum Beispiel seinen 65. Geburtstag, erhält er die vertraglich vereinbarten Leistungen der Versicherung. Üblich ist dabei die einmalige Auszahlung eines festen Betrages, Teilauszahlungen zu bestimmten Zeitpunkten oder auch eine lebenslange Rentenzahlung.
Durch lange Ansparzeiten können die Versicherten ein beachtliches Kapital ansparen. Eine Lebensversicherung kann damit einerseits eine gesetzliche Rente ergänzen und Versorgungslücken im Alter schließen. Genauso eignet sich eine Lebensversicherung aber auch für alle, die privat ohne gesetzliche Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen müssen.
Welche Leistungen sind in einer Lebensversicherung versichert?
Welche Leistungen in einer Lebensversicherung versichert sind, hängt von der Form der Lebensversicherung ab. Neben der reinen Risiko- und der reinen Kapital-Lebensversicherung ist nämlich vor allem eine Mischformen durchaus üblich. Alle drei Formen unterscheiden sich in ihren Leistungen.
Die Risiko-Lebensversicherung erbringt eine einmalige Leistung im Fall des Todes des Versicherten. Die Höhe des auszuzahlenden Betrages wird beim Vertragsabschluss der Lebensversicherung festgelegt. Es handelt sich also um einen reinen Hinterbliebenenschutz. Die genauen Leistungen einer Kapital-Lebensversicherung sind ebenfalls vertragsabhängig. Die Höhe des ausgezahlten Kapitals oder auch der Rentenzahlungen hängt maßgeblich von den eingezahlten Beiträgen ab. Diese werden über den gesamten Versicherungszeitraum zur Kapitalbildung vom Versicherungsanbieter angelegt und verzinst. An den Zinsen wird der Versicherungsnehmer beteiligt. Zum einen mit einem Garantiezins, den der Versicherte bei der Auszahlung in jedem Fall erhält. Hinzu kommt bei den meisten Versicherungsanbietern eine Überschuss- oder Gewinnbeteiligung. Das heißt, je erfolgreicher eine Versicherung die eingezahlten Beiträge anlegen kann, desto höher die Rendite für den Versicherten bei der Auszahlung. Weil diese Gewinne aber immer von den Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängen, werden Überschussbeteiligungen in der Regel nicht garantiert.
Die von Versicherungsunternehmen als (Kapital-)Lebensversicherung angebotenen Versicherungen stellen genaugenommen eine Mischform aus einer Kapital- und einer Risiko-Lebensversicherung dar. Das heißt, neben der reinen Kapitalbildung und -auszahlung im Erlebensfall wird auch der Todesfall mit abgesichert. Dazu wird wie auch bei einer reinen Risiko-Lebensversicherung eine bestimmte Versicherungssumme festgelegt, die im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird.
Reine Lebensversicherungen werden etwa als private Rentenversicherungen angeboten. Hierbei handelt es sich nämlich im versicherungstechnischen Sinn ebenfalls um eine Erlebens-Versicherung. Die Versicherung leistet also nur, wenn der Versicherungsnehmer zum Auszahlungszeitpunkt auch tatsächlich lebt. Stirbt er vorher, fallen seine eingezahlten Beiträge an das Versicherungsunternehmen.
Was ist vor Abschluss einer Lebensversicherung zu beachten?
Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung sollten Versicherungsnehmer insbesondere prüfen, welche Bedürfnisse sie haben. Diese können von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer abhängig von den individuellen Lebensumständen stark variieren. Aus diesem Grund sollte jeder Versicherungsnehmer vor dem Abschluss einer Lebensversicherung für sich genau klären:
- Welche Rolle die Lebensversicherung in der persönlichen Altersvorsorgestrategie spielt
- In welcher Höhe Leistungen benötigt oder gewünscht sind
- Auf welche Weise Leistungen ausgezahlt werden sollen
- Welcher Hinterbliebenenschutz im Todesfall gewünscht ist
- Ab welchem Zeitpunkt die Leistungen benötigt werden
Eine gründlich Prüfung dieser Punkte ist vor allem deshalb besonders wichtig, weil Lebensversicherungen zu den Versicherungsprodukten mit den längsten Laufzeiten gehören. Der Versicherungsschutz sollte daher auch wirklich an die eigenen Bedürfnisse angepasst sein, weil nachträgliche Vertragsänderungen häufig nur schwer möglich sind. Allerdings bieten
immer mehr Versicherungen inzwischen auch sehr flexible Lebensversicherungen an.
Das bedeutet, dass die Lebensversicherungen auch während der Laufzeit zum Teil verändert werden können.
Zum Beispiel können:
- Versicherungssummen für den Hinterbliebenenschutz nachträglich angepasst oder
- Kapital bei Bedarf zum Teil entnommen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den jeder Versicherungsnehmer vor dem Abschluss einer Lebensversicherung genau prüfen sollte, sind die Ertragsmöglichkeiten. Sie variieren insbesondere je nach Anlageform, in die die Beiträge des Versicherten investiert werden. So werden zum Beispiel unterschieden:
- Konventionelle Lebensversicherungen
- Fondsgebundene Lebensversicherungen
- Konzeptlebensversicherung
Jede dieser Anlageformen hat ihre Vor- und Nachteile. Sie unterscheiden sich insbesondere in der Höhe der möglichen Renditen aber auch im damit verbundenen Ausfallrisiko. Wie bei allen Formen der Geldanlage müssen Versicherungsnehmer also genau zwischen Sicherheit und Renditechancen abwägen. Hierzu sollten Versicherungsnehmer vor dem Vertragsabschluss die Konditionen verschiedener Angebote genau miteinander vergleichen.
Wann leistet eine private Lebensversicherung?
Die Bedingungen, wann eine Lebensversicherung leistet, unterscheiden sich je nach Form der Lebensversicherung. Zu unterscheiden sind daher auch bei der Frage nach dem Leistungszeitpunkt:
- Risiko-Lebensversicherungen
- Lebensversicherungen
- Mischformen
Eine weitere wichtige Rolle spielt außerdem, ob für eine der Versicherungsformen Zusatzoptionen vereinbart wurden.
Reine Risiko-Lebensversicherungen erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen nur im Todesfall des Versicherungsnehmers. Sie eignen sich daher ausschließlich zur Absicherung der Hinterbliebenen. Je nach Versicherungsanbieter können verschiedene Zusatzoptionen dazu führen, dass der Versicherungsnehmer selbst die Zahlungen erhält. Zum Beispiel, wenn ihm eine tödliche Krankheit diagnostiziert wird.
Eine reine Lebensversicherung etwa in Form einer Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen ausschließlich dann in der vertraglich vereinbarten Form, wenn der Versicherungsnehmer einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Etwa, wenn er ein vereinbartes Alter erreicht. Je nach Versicherungsvertrag zahlt die Lebensversicherung zu diesem Zeitpunkt einen bestimmten Betrag einmalig aus oder zahlt von diesem Zeitpunkt an monatlich eine bestimmte Summe. Viele Lebensversicherungen bieten auch Mischformen oder mehrfache Teilauszahlungen an. Häufig besteht sogar die Möglichkeit eine verbindliche Entscheidung erst im Falle der Auszahlung zu treffen. Das ermöglicht Versicherungsnehmern ein hohes Maß an Flexibilität.
Die gängigen als Mischform angebotenen (Kapital-)Lebensversicherungen leisten sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall. Für beide Fälle werden bestimmte Versicherungssummen vereinbart, die dem Versicherten oder dessen Hinterbliebenen im jeweiligen Leistungsfall ausgezahlt werden.
Werden für eine Lebensversicherung bestimmte Zusatzbaustein eingeschlossen, kann die Lebensversicherung auch in weiteren Fällen Leistungen erbringen. Eine gängige Zusatzoption ist zum Beispiel der Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsabsicherung. Sobald die Voraussetzungen für eine solche Zusatzabsicherung erfüllt sind, hat der Versicherte einen Anspruch auf die dafür vereinbarten Leistungen.
Wann leistet eine Lebensversicherung nicht?
Eine Lebensversicherung erbringt die vereinbarten Leistungen für den Erlebensfall grundsätzlich erst dann, wenn eine bestimmte Mindestlaufzeit verstrichen ist. Vor dem Ablauf dieser Zeitspanne erhält der Versicherungsnehmer keine regulären Leistungen. Er muss also warten. Benötigt er das Kapital jedoch vorzeitig, kann er die Lebensversicherung kündigen. In diesem Fall zahlt ihm die Lebensversicherung einen bestimmten Rückkaufwert. Immer häufiger bieten Lebensversicherungen auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kapitalentnahme in einer bestimmten Höhe.
Inwiefern eine Lebensversicherung im Todesfall leistet, hängt vor allem davon ab, welcher Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde. Üblicherweise wird für den Todesfall eine bestimmte Versicherungssumme zur Auszahlung an die Hinterbliebenen oder andere begünstigte Personen vereinbart. In diesem Fall würde also die Lebensversicherung auch im Todesfall des Versicherungsnehmers leisten.
Diese Leistung kann eine Lebensversicherung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen versagen:
- Der Versicherungsnehmer hat sich vorsätzlich selbst getötet
- Der Versicherungsnehmer ist an den Folgen einer Vorerkrankung gestorben, die er bei der Gesundheitsprüfung beim Abschluss der Lebensversicherung verschwiegen hat
- Aufgrund bestehender Gesundheitsrisiken, die der Versicherungsnehmer in der Gesundheitsprüfung angegeben hat, hat der Versicherer Leistungen für diese Risiken ausgeschlossen
Die genauen Bedingungen, wann eine Lebensversicherung insbesondere bei Selbsttötung nicht leistet,
sind in den jeweiligen Versicherungsunterlagen festgehalten.
Können Zusatzbausteine versichert werden?
Bei den meisten angebotenen Lebensversicherungen handelt es sich um kombinierte Risiko- und Kapital-Lebensversicherungen. Neben dem Todesfall ist auch der Erlebensfall abgesichert. Gängige Zusatzabsicherung für Lebensversicherungen sind Erweiterungen der Risiko-Absicherung durch:
- Berufsunfähigkeit-Zusatzabsicherung
- Unfall-Zusatzabsicherung
In beiden Fällen wird die Risikoabsicherung vom reinen Todesfall auf die Berufsunfähigkeit und/oder Unfallschäden erweitert. Wird also ein Versicherungsnehmer mit einer Lebensversicherung mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsabsicherung berufsunfähig, erbringt die Lebensversicherung auch in diesem Fall bestimmte Leistungen. Die Form und der Umfang der Leistungen werden vertraglich festgelegt. In vielen Fällen zahlt die Lebensversicherung dem Versicherten ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente. Gleichzeitig erheben die meisten Versicherungen nach dem Leistungsfall außerdem keine Beiträge mehr für die eigentliche Lebensversicherung.
Der Einschluss von Zusatzbausteinen in eine Lebensversicherung hat für die Versicherungsnehmer vor allem den Vorteil, dass sie eine vergleichsweise günstige Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass die Zusatzabsicherung in der Regel:
- Im Vergleich zu einem separaten Versicherungsschutz häufig eingeschränkt ist
- Die Leistungen der eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung an die Leistungen der Lebensversicherung gekoppelt sind
- Die Zusatzversicherungen nach dem Ablauf der Lebensversicherung nicht separat weitergeführt werden können
Ob der Einschluss von Zusatzbausteinen in eine Lebensversicherung sinnvoll ist, muss daher jeder Versicherungsnehmer für sich prüfen. Je nach den persönlichen Verhältnissen und eventuell bereits bestehendem Versicherungsschutz kann sich ein Einschluss von Zusatzabsicherungen lohnen oder auch nicht.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Beim Beginn des Versicherungsschutzes werden drei verschiedene Zeitpunkte unterschieden, die wie bei jeder anderen Versicherung auch bei einer Lebensversicherung zum Tragen kommen. Zu unterscheiden sind dabei:
- Formeller Beginn
- Materieller Beginn
- Technischer Beginn
Als formeller Beginn wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem der Versicherungsvertrag vollständig abgeschlossen ist. Das heißt, dem Versicherungsnehmer wurde vom Versicherungsanbieter der Versicherungsschein ausgehändigt oder zugeschickt.
Im Versicherungsschein selbst kann ein abweichender Termin für den materiellen Versicherungsbeginn festgelegt sein. Zum Beispiel der Monatserste des Folgemonats. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht die vereinbarte Leistungspflicht des Versicherungsanbieters. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Erstprämie fristgerecht bezahlt wird. Der dritte Zeitpunkt, der technische Beginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die Beitragspflicht für den Versicherungsnehmer besteht. Im Normalfall ist dieser Zeitpunkt identisch mit dem im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt für den materiellen Beginn.
Eine präzise Unterscheidung der verschiedenen Zeitpunkte ist vor allem dann relevant, wenn zwischen den unterschiedlichen Zeitpunkten der Versicherungsfall eintritt. Im Falle der Lebensversicherung müsste das der Tod des Versicherungsnehmers oder bei zusätzlichem Versicherungsschutz ein entsprechendes Ereignis sein.
Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?
Die angemessene Höhe einer Versicherungssumme richtet sich immer nach unterschiedlichen Kriterien, die bei jedem Versicherungsnehmer unterschiedlich sein können. Wichtig ist bei einer Lebensversicherung aber grundsätzlich die Unterscheidung von zwei Versicherungssummen:
- Versicherungssumme im Todesfall (Hinterbliebenenschutz)
- Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall (Altersvorsorge)
Die Höhe der Versicherungssumme im Todesfall richtet sich danach, ob und in welchem Umfang Familienangehörige oder andere Begünstigte abgesichert werden müssen. Entscheidende Faktoren sind zum Beispiel:
- Art, Höhe und Umfang bestehender Kreditverpflichtungen
- Anzahl und Alter von Kindern
- Einkommensmöglichkeiten und Vermögensverhältnisse des Lebenspartners
Je nachdem, wie diese Punkte im Einzelfall ausfallen, können sehr unterschiedliche Absicherungsbedürfnisse vorliegen. Ein kinderloses Ehepaar mit zwei Einkommen und ohne laufende Kredite hat ein anderes Absicherungsbedürfnis als eine junge Familie mit Kindern und einem laufenden Kredit für ein Eigenheim.
Ähnlich wie die Versicherungssumme zum Hinterbliebenenschutz richtet sich auch die Höhe der Auszahlungssumme einer Lebensversicherung im Erlebensfall nach den persönlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers. Hier ist vor allem entscheidend, welche Rolle die Lebensversicherung innerhalb der individuellen Altersvorsorge spielt. Hierbei ist vor allem entscheidend:
- Welche weiteren Formen der Altersvorsorge genutzt werden
- Wie hoch die monatlichen Erträge aus der Altersvorsorge ausfallen sollen
- In welcher Höhe monatlich Beiträge für die Lebensversicherung aufgebracht werden können
Dementsprechend benötigt ein Selbstständiger ohne gesetzliche Rente voraussichtlich eine höhere Zahlung aus der Lebensversicherung als ein Angestellter, der mit den Erträgen einer Lebensversicherung seine gesetzliche Rente aufstocken möchte.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für eine Lebensversicherung richtet sich vorrangig nach zwei Faktoren:
- Höhe der Versicherungssummen
- Dauer der Ansparphase bzw. der Laufzeit
Bei der Höhe der Versicherungssummen spielen sowohl die Versicherungssumme zur Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall als auch die gewünschte Höhe der Kapitalauszahlungen im Erlebensfall eine Rolle. Sowohl die Risiko-Absicherung als auch der Aufbau des Kapitals, das für das Alter angespart werden soll, werden aus den Beiträgen zur Lebensversicherung abgedeckt. Der Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall steht dabei die Zeitspanne gegenüber, über die hinweg Kapital für die Lebensversicherung aufgebaut werden kann. Je länger diese Zeitspanne, desto geringer die Beiträge, die monatlich aufgebracht werden müssen, um einen bestimmten Betrag von der Lebensversicherung im Erlebensfall ausgezahlt zu bekommen. Der Beitragsanteil zur Abdeckung der Risiko-Absicherung kann sich erhöhen, wenn gesundheitliche Risiken beim Versicherungsnehmer bestehen. Etwa, weil er Raucher ist oder gefährliche Extremsportarten betreibt.
Weitere wichtige Faktoren für die Beitragshöhe können vor allem eingeschlossene Zusatzabsicherungen sein wie zum Beispiel:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
Beide Zusatzabsicherungen erhöhen die Beiträge zur Lebensversicherung in der Regel. Versicherungsangebote mit besonders hoher Flexibilität während der Laufzeit erfordern häufig ebenfalls höhere Beiträge.
alle Themen zur Lebensversicherung:
Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Lebensversicherung?
Ein Vergleich der Lebensversicherung vor dem Abschluss ist ein wichtiger Schritt, den Versicherungsnehmer in jedem Fall machen sollten. Mit einem Vergleich unterschiedlicher Lebensversicherungen lassen sich nämlich die Angebote für eine Lebensversicherung ermitteln, die:
- Auch tatsächlich zu den Versicherungsbedürfnissen des Versicherungsnehmers passen
- Bei gleicher Beitragshöhe und Laufzeit die besten Konditionen bieten
Wichtig ist bei einem Vergleich von Angeboten
für eine Lebensversicherung grundsätzlich immer,
dass die gleichen Kriterien zugrunde gelegt werden. Andernfalls ist der Vergleich nicht aussagekräftig.
Häufig setzt das voraus, dass sich die Versicherungsnehmer über den gewünschten Versicherungsschutz klar werden müssen.
Ist der Bedarf ermittelt, können verschiedene Lebensversicherungen gesucht werden, die den gewünschten Versicherungsschutz bieten.
Besonders einfach geht das mit einem Online-Vergleichsrechner. Ein großer Vorteil solcher Vergleichsrechner für Lebensversicherungen besteht darin, dass sowohl ermittelt werden kann, welche Lebensversicherung:
- Die besten Erträge für einen bestimmten monatlichen Beitrag ermöglicht
- Für eine bestimmte Auszahlungssumme die geringsten Beiträge verlangt
Unabhängig davon, welche Herangehensweise gewählt wird, lässt sich in jedem Fall mit einem Vergleich der Lebensversicherung das Angebot ermitteln, das den größten Gewinn ermöglicht. Wichtig ist dabei jedoch auch immer, dass zwischen garantierter Auszahlung und größtmöglicher Auszahlung unterschieden wird. Während die garantierte Auszahlung vertraglich festgelegt wird, basiert eine größtmögliche Auszahlung auf Gewinn- oder Überschussbeteiligungen. Diese muss ein Versicherungsunternehmen auf dem Finanzmarkt erwirtschaften. Nur wenn dem Unternehmen dies gelingt, erhält der Versicherte einen Anteil von den Gewinnen. Die Höhe ist jedoch ungewiss und birgt ein gewisses Risiko.
Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?
Lebensversicherungen gelten grundsätzlich als eine sehr langfristige Form der Kapitalanlage und Altersvorsorge. Das bezieht sich nicht nur auf die zum Teil sehr langen Laufzeiten. Auch die Vertragsbedingungen sind in der Regel sehr langfristig angelegt. Das bedeutet, dass flexible Veränderungen des Versicherungsschutzes nur relativ schwierig oder mitunter sogar nicht möglich sind. Das betrifft insbesondere:
- Laufzeiten von Lebensversicherungen
- Versicherungssummen
- Beitragshöhen
Dass Änderungen schwierig sind, bedeutet jedoch nicht, dass sie unmöglich sind. Entscheidend sind in jedem Fall die Vertragskonditionen der Lebensversicherung. Die meisten Anpassungsmöglichkeiten bestehen in der Regel insbesondere bei der Anpassung der Laufzeit der Lebensversicherung. Hier sind häufig bereits verschiedene Optionen von Anfang an eingeplant. Eine Anpassung der Beitragshöhe und der Auszahlungssumme ist in der Regel nicht möglich. Sind Anpassungen einer Lebensversicherung in Bezug auf die genannten Punkte möglich, hat dies in den meisten Fällen deutliche Auswirkungen auf die anderen wichtigen Faktoren der Lebensversicherung:
- Laufzeiten der Lebensversicherung
- Höhe der Auszahlungssumme
- Höhe der Beiträge
Bei gravierenden Änderungen der Lebensversicherung wird die Änderung im Bezug auf die Laufzeit wie ein Neuabschluss berechnet. Das heißt, dass ab dem Zeitpunkt der Änderung erneut eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren gilt.
Relativ einfach ist bei vielen Lebensversicherungen eine nachträgliche Anpassung des Hinterbliebenenschutzes. So kann zum Beispiel der oder die Begünstigte für die Auszahlung im Todesfall unkompliziert geändert werden, solange in widerrufliches Bezugsrecht gilt. Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, kann dies nur mit Zustimmung des oder der Begünstigten geschehen.
Können die Beiträge zur Lebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Bei der Besteuerung von Lebensversicherungen wurden zum 01. Januar 2005 zum Teil gravierende Veränderungen eingeführt. Das betrifft sowohl die Besteuerung der Auszahlung am Ende der Laufzeit als auch die monatlichen Versicherungsbeiträge während der Laufzeit. Aus diesem Grund müssen inzwischen Alt- und Neuverträge für Lebensversicherungen bei der Besteuerung unterschieden werden.
Bei Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt, dass die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Seit 2010 ist auch das jedoch nur noch mit Einschränkungen möglich. Für Sonderausgaben gilt nämlich eine Höchstgrenze:
- 1.900 Euro für Angestellte und Beamte
- 2.800 Euro für Selbstständige
Vor den Beiträgen zur Lebensversicherung werden jedoch zuerst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Häufig ist dadurch der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft. In diesem Fall können die Beiträge auch für ältere Lebensversicherungen nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Ist der Freibetrag nicht ausgeschöpft, können Beiträge zur Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, steuerlich abgesetzt werden.
Für Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, können die Versicherungsbeiträge steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Was ist bei einer Kündigung der Lebensversicherung zu beachten?
Die Kündigung einer Lebensversicherung kann aus verschiedenen Gründen notwendig erscheinen. Zum Beispiel, weil der Versicherte:
- Dringend das angesparte Kapital benötigt
- Mit den Versicherungskonditionen unzufrieden ist und weitere Nachteile für sich abwenden möchte
- Im Nachhinein feststellt, dass für ihn eine andere Form der Altersvorsorge geeigneter ist und er nun wechseln möchte
Möchte der Versicherungsnehmer aus einem der genannten Gründe oder einem anderen Grund seine Lebensversicherung kündigen, kann er dies jederzeit tun. Er muss dabei jedoch die vereinbarten Fristen einhalten. Nach der Kündigung zahlt ihm die Versicherung den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung zurück. Der Rückkaufswert berechnet sich maßgeblich aus:
- Bisher eingezahlten Beiträgen
- Angerechneten Überschüssen und ggf. weiteren Prämien
- Risikoprämien für versicherte Risiken
- Abschluss- und Vertriebskosten
Daraus ergibt sich, dass gerade zu Beginn einer Lebensversicherung der Rückkaufwert einer Lebensversicherung sehr gering sein kann. Das liegt daran, dass Abschlussgebühren in der Regel über mehrere Jahre zu Beginn der Lebensversicherung mit den Versicherungsbeiträgen verrechnet werden. Dadurch wird anfänglich nur ein geringer Kapitalstock gebildet. Die meisten Lebensversicherungen verlangen beim Rückkauf einer Lebensversicherung zusätzlich Rückkaufgebühren.
Eine Kündigung ist daher in der Regel mit einem Verlust verbunden. In vielen Fällen besteht eine Alternative zur Kündigung darin, den laufenden Vertrag ruhen zu lassen. Das gilt insbesondere häufig für Lebensversicherungen, die kurz vor der Auszahlung stehen. Durch das Ruhenlassen wird zwar kein weiteres Kapital angespart. Andererseits kann aber durch den Fortbestand der Versicherung die bevorstehende Auszahlung samt Auszahlungsprämie gesichert werden.
Was ist bei einem Wechsel der Lebensversicherung zu beachten?
Der Wechsel einer Lebensversicherung stellt immer die Kündigung einer bestehenden und den Abschluss einer neuen Versicherung dar. Bei einem Wechsel sind daher die gleichen Punkte wie bei einer Kündigung zu berücksichtigen. Weil aber die Nachteile einer Kündigung die Vorteile eines neuen Vertrages in den meisten Fällen überwiegen, sollte für einen Wechsel immer ein triftiger Grund vorliegen.
Eine sinnvolle Alternative zum Wechsel stellt häufig das Ruhenlassen einer bestehenden Versicherung dar. In diesem Fall bleibt die Versicherung bestehen, es werden aber auch keine Beiträge mehr eingezahlt. Parallel kann eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Weil eine Erhöhung der Versicherungssumme in der Regel nicht möglich ist, stellt der Abschluss einer zweiten, ergänzenden Lebensversicherung in den meisten Fällen ebenfalls eine sinnvolle Alternative zu einem vollständigen Wechsel einer laufenden Versicherung dar.