Haftpflichtversicherung


    Weshalb ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll?

    Haftpflichtversicherung - Freundliche Beraterin „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

    So heißt es im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese gesetzliche Pflicht zur Leistung von Schadenersatz setzt keine Begrenzung hinsichtlich
    der Summe fest, so dass der Verursacher des Schadens theoretisch in unbegrenzter Höhe persönlich haften muss. Je nach der Art und dem Umfang können dabei durchaus Forderungen in Höhe von mehreren Millionen Euro fällig werden – was für die allermeisten Menschen wohl den finanziellen Ruin bzw. eine Verschuldung bis ans Lebensende bedeuten würde.

    Den einzig wirksamen Schutz vor diesen enormen Haftungsrisiken stellt der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dar. Er ist so wichtig, dass wirklich niemand darauf verzichten kann. Obwohl die private Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben ist – anders als beispielsweise die KFZ Versicherung für alle Kraftfahrer oder eine Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufe – kann man es nur als grob unvernünftig bezeichnen, wenn jemand auf diesen wichtigen Schutz verzichtet und sich damit einem immensen Risiko aussetzt. Denn bereits für wenige Euro pro Monat lässt sich ein wirksamer Versicherungsschutz erwerben, der die versicherte Person vor den finanziellen Auswirkungen bewahrt, die sich aus den Ansprüchen Dritter ergeben können.


    Welche Leistungen sind in einer Haftpflichtversicherung versichert?

    Die Haftpflichtversicherung sorgt für einen Versicherungsschutz, der die vom Versicherungsnehmer unbeabsichtigt verursachten Schäden bei Dritten abdeckt. Leistungen: Grundsätzlich sind das vier verschiedene Arten von Schäden:

    1. Personenschäden
    2. Sachschäden
    3. Mietraumschäden
    4. reine Vermögensschäden

    Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung greift übrigens auch, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde – und sogar bei der sogenannten groben Fahrlässigkeit.


    1. Personenschäden in der Haftpflichtversicherung

    Der schlimmste anzunehmende Fall ist wohl, dass durch ein Versehen oder eine Unaufmerksamkeit ein anderer Mensch zu Schaden kommt. Dabei ist noch nicht einmal unbedingt ein direkter Kontakt die Voraussetzung für einen solchen Haftungsfall: Wenn beispielsweise im Winter auf dem nicht ausreichend geräumten und gestreuten Gehweg vor einem Wohnhaus jemand stürzt und sich verletzt, ist dies sehr wohl ein Fall für die Haftpflichtversicherung – denn der Bewohner ist seiner Räumpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Auch, wenn Sie zum Beispiel als Fußgänger einen Fahrradfahrer zu Fall bringen und dieser sich dabei verletzt, kommt die Haftpflichtversicherung für die Kosten auf.

    Bei Personenschäden übernimmt die Haftpflichtversicherung im Regelfall die folgenden Kosten:

    • Aufwendungen für die medizinische Versorgung und therapeutische Maßnahmen wie zum Beispiel Reha-Verordnungen
    • Schmerzensgeld an das Unfallopfer oder gegebenenfalls an die Angehörigen
    • bei bleibenden Schäden gegebenenfalls eine lebenslange Rente

    Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei der Haftpflichtversicherung für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu veranschlagen, um sicher zu gehen, dass bei einem Schadensfall wirklich alle Kosten gedeckt sind. Viele Versicherer bieten allerdings inzwischen sowieso Haftpflichtversicherungen mit deutlich höheren Versicherungssummen an.


    2. Sachschäden in der Haftpflichtversicherung

    Die größte Schadensgruppe bei der Haftpflichtversicherung stellen vermutlich die Sachschäden dar. Dabei kann das Ausmaß vom relativ geringen Schaden bis hin zu sehr teuren Versicherungsfällen reichen. Hier einige Beispiele:

    • Sie verschütten ein Glas Rotwein und ruinieren damit die Kleidung Ihres Sitznachbarn oder den Teppich Ihres Gastgebers.
    • Sie leihen sich kurz das iPad eines Bekannten; dieses fällt Ihnen aus der Hand und geht zu Bruch.
    • Ihr Kind spielt mit ein paar Freunden Fußball und zertrümmert dabei eine Fensterscheibe.
    • Eine von Ihnen achtlos in den Papierkorb geworfene Zigarettenkippe setzt den Müll und leider auch das daneben befindliche Haltestellenhäuschen in Brand.

    Die Deckungssumme für Sachschäden in der Haftpflichtversicherung sollte nach der Empfehlung der Stiftung Warentest ebenfalls mindestens drei Millionen Euro betragen. Aber auch hier bieten viele Versicherungsunternehmen mittlerweile schon standardmäßig deutlich höhere Schadenssummen an.


    3. Mietraumschäden

    Ein wichtiger Aspekt bei der Haftpflichtversicherung ist für viele Versicherungsnehmer, dass auch Sachschäden mitversichert sind, die sie in den von ihnen gemieteten Wohnräumen verursachen. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Hausratversicherung ja nur das bewegliche Inventar des Wohnraums schützt. Wenn aber beispielsweise durch Ihr Verschulden ein Brand Teile des Gebäudes beschädigt oder zerstört, kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden auf.


    4. reine Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung

    Haftpflichtversicherung - Zerbrochene Glasscheibe Schließlich gibt es im Bereich der Haftpflichtversicherung noch eine Schadensgruppe,
    die mit „reine Vermögensschäden“ bezeichnet wird.
    Es handelt sich dabei um Schäden, die zwar nicht die Gesundheit oder das Sachvermögen Dritter betreffen, bei diesen aber dennoch zu einem finanziellen Verlust führen.

    Wenn beispielsweise Ihr Kind eine Fensterscheibe
    beim Nachbarn zerbricht und dieser aufgrund der Tatsache, dass er erst die Reparatur abwarten muss, einen Flug verpasst, dann wären die Kosten für das verfallene Ticket (plus eventuelle Umbuchungsgebühren) der Vermögensschaden. Bei diesem Szenario würde die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Fensterreparatur und darüber hinaus die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem verpassten Flug übernehmen.


    Weltweiter Versicherungsschutz

    Bei den allermeisten Tarifen zur Haftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz weltweit. Die einzige Bedingung hierbei ist, dass der Aufenthalt außerhalb Deutschlands nicht länger als zwölf Monate dauert. Wenn dies der Fall ist, muss für das Ausland eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Abgedeckt sind damit zum Beispiel auch Auslandssemester der studierenden Kinder des Versicherungsnehmers. Im Ausland gelten dieselben Ausschlusskriterien für die Haftpflichtversicherung wie im Inland.


    Haftpflichtversicherung und passiver Rechtsschutz

    Wenn ein Schadensfall aufgetreten ist, stellt sich vonseiten der Haftpflichtversicherung immer zunächst einmal die Frage, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich (allein) Schuld war. Die Versicherungsexperten werden daher eingehend prüfen, ob die Schadenersatzforderungen des Gegenübers

    • grundsätzlich gerechtfertigt und
    • der Höhe nach angemessen

    sind. Anschließend wird der Schaden entweder reguliert oder aber die Forderung abgewiesen. Letzteres kann unter Umständen auch mit rechtlichen Mitteln geschehen. Dieser passive Rechtsschutz ist bei jeder Haftpflichtversicherung bereits mit enthalten.


    Was ist vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu beachten?

    Vor dem Abschluss der Haftpflichtversicherung empfiehlt sich ein umfassender Vergleich mehrerer Tarife, denn die Höhe der Beiträge variiert zum Teil sehr stark. Zwar ist die grundsätzliche Abdeckung von Personenschäden, Sachschäden, Mietraumschäden und reinen Vermögensschäden durch die Haftpflichtversicherung Standard, aber im Detail können sich dennoch Abweichungen ergeben. Vor allem hinsichtlich der Deckungssumme können sich die Angebote erheblich voneinander unterscheiden, aber auch bei den Kosten für eventuell benötigte zusätzliche Leistungen.

    Außerdem ist es gut zu wissen, dass die Haftpflichtversicherung auch als Familienversicherung abgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass zusammen mit dem Versicherungsnehmer auch

    • seine Kinder, solange sie minderjährig sind oder sich in der Ausbildung befinden
    • sein Ehepartner
    • sein Lebenspartner
    • das im Haushalt lebende Kindermädchen

    versichert werden können. Durch diese Familienpolice lassen sich bei der Haftpflichtversicherung deutliche Ersparnisse bei den Beiträgen erzielen.


    Welche Kosten werden bei einer Haftpflichtversicherung im Schadenfall übernommen?

    Wenn es durch das Verschulden des Versicherungsnehmers zu einem Schadensfall kommt, dann tritt die Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzpflicht ein, die sich aus § 823 BGB für den Verursacher ergibt. Der Versicherungsschutz umfasst

    • Sachschäden,
    • Mietraumschäden,
    • Personenschäden und
    • Vermögensschäden.

    Zunächst einmal wird die Haftpflichtversicherung prüfen, ob die gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemachten Ansprüche grundsätzlich gerechtfertigt und der Höhe nach angemessen sind. Dieser Service ist in den Versicherungsleistungen bereits enthalten, ebenso wie die Abwehr unrechtmäßiger oder unangemessener Forderungen.

    Wenn sie die Schadenersatzansprüche anerkennt, kommt die Haftpflichtversicherung für die durch den Schaden entstandenen Kosten auf, entweder in voller Höhe oder aber bis zum Erreichen der vereinbarten Deckungssumme. Sollte das finanzielle Ausmaß des Schadens die Versicherungssumme übersteigen,
    dann muss der Versicherungsnehmer die Differenz selbst tragen. Schon allein aus diesem Grund ist es wichtig, beim Abschluss der Haftpflichtversicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten.

    Haftpflichtversicherung - Füller mit einem Taschenrechner

    Folgende Kosten werden – unter anderem – im Schadensfall von der Haftpflichtversicherung getragen:

    Bei Personenschäden:

    • Kosten für die medizinische Behandlung
    • Kosten für notwendige Reha-Maßnahmen
    • gegebenenfalls auch Renten, falls eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit eintritt
    • Schmerzensgeld

    Bei Sachschäden:

    • finanzieller Ausgleich, in der Regel der Wiederbeschaffungswert
    • bei elektronischen Geräten wird aufgrund des schnellen Werteverfalls meist der Neuwert angesetzt
    • gegebenenfalls die Kosten für Ersatz, wenn das betroffene Sachvermögen unverzichtbar ist (Beispiel: Leihwagen, Hotelunterkunft)

    Bei Mietraumschäden und reinen Vermögensschäden übernimmt die Haftpflichtversicherung ebenfalls den entsprechenden finanziellen Ausgleich.


    Welche Kosten werden bei einer Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht übernommen?

    Die Haftpflichtversicherung kommt für eine große Menge sehr unterschiedlicher Schäden auf, aber ihr Deckungsbereich hat dennoch Grenzen. Die wichtigsten bzw. häufigsten Ausschlüsse sind:

    • alle vorsätzlich herbeigeführten Schäden
    • durch Hunde verursachte Schäden
    • Schäden, die durch den Verlust von Schlüsseln entstehen
    • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen (abgesehen vom Mietwohnraum)
    • Schäden, die während der Tätigkeit für einen eingetragenen Verein oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit auftreten
    • sogenannte Gefälligkeitsschäden, zum Beispiel bei der Umzugshilfe
    • Schäden, die durch sehr kleine („nicht deliktfähige“) Kinder verursacht werden
    • Schäden im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit
    • Schäden, die Sie selbst betreffen

    Zu dieser Aufzählung von Ausschlüssen aus der Haftpflichtversicherung muss jedoch gesagt werden, dass die meisten davon nur einen relativ kleinen Teil der Versicherungsnehmer betreffen, beispielsweise die Hundehalter. Darüber hinaus können für die meisten dieser Schäden entweder besondere Versicherungen abgeschlossen werden, wie zum Beispiel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung, oder aber die normale Haftpflichtversicherung kann in Absprache mit dem Versicherungsunternehmen entsprechend ergänzt werden. Schäden an Ihrer Gesundheit oder Ihrem Eigentum, die durch das Verschulden anderer verursacht werden, müssen von deren Haftpflichtversicherung reguliert werden.


    Wie verhalte ich mich bei einer Haftpflichtversicherung im Schadenfall?

    Haftpflichtversicherung - nette Ansprechpartnerin Natürlich hofft jeder Mensch, dass es niemals
    zu einem Versicherungsfall für seine Haftpflichtversicherung kommt. Sollten Sie jedoch
    durch ein Versehen oder eine Unaufmerksamkeit einen Schaden verursacht haben, gilt es: Ruhe bewahren.

    Mit den folgenden Maßnahmen können Sie Ihrer Haftpflichtversicherung die Schadensabwicklung erleichtern:

    1. Niemals vorschnell die Schadenersatzpflicht anerkennen oder gar etwas zahlen.

    Ob die Ansprüche gegen Sie wirklich gerechtfertigt sind, wird Ihre Haftpflichtversicherung prüfen. Unabgesprochene Zahlungen Ihrerseits sind schwer zurückzuerlangen, falls sich die Forderung im Nachhinein als unangemessen herausstellen sollte.

    2. Forderungen oder Mahnbescheide des Geschädigten sofort weiterleiten.

    Sollten Sie von der anderen Partei oder deren rechtlicher Vertretung Mahnbescheide oder sonstige Forderungen erhalten, so sind diese schnellstmöglich an die Haftpflichtversicherung weiterzuleiten, damit diese sie prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten kann.

    3. Den Versicherungsfall umgehend der Haftpflichtversicherung melden.

    „Umgehend“ bedeutet im deutschen Versicherungsrecht: binnen einer Woche, nachdem sich der Schaden ereignet hat. Hierfür können bei den meisten Anbietern sowohl der telefonische als auch der Schriftweg gewählt werden. Zu beachten sind dabei die unterschiedlich langen Laufzeiten.

    4. Den Schadenshergang so genau wie möglich schildern

    Damit sich Ihre Haftpflichtversicherung ein umfassendes Bild von der Situation machen kann, ist es wichtig, dass Sie den Hergang des Schadensfalles so genau wie möglich schildern. Auch kleine Details können für die versicherungsrechtliche Beurteilung des Geschehens wichtig sein. Es empfiehlt sich, diese Beschreibung des Schadenshergangs möglichst zeitnah anzufertigen, wenn die Erinnerung an den Vorgang noch frisch ist.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung beginnt mit dem auf der Police angegebenen Datum. Bedingungen für das Einsetzen des Schutzes sind

    1. die Annahme des Versicherungsantrags durch das Versicherungsunternehmen (wird durch die Zusendung der Police signalisiert) und
    2. die rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer.

    In besonderen Situationen kann mit dem Versicherungsunternehmen eine sogenannte vorläufige Deckung vereinbart werden. In diesem Falle kann der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung schon vor der Zusendung der Police beginnen. Allerdings ist die vorläufige Deckung widerrufbar, beispielsweise wenn die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird. Sie kann dann auch rückwirkend unwirksam werden.


    Welche Deckungssumme / Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Wer bei einer anderen Person einen Schaden verursacht, haftet nach § 823 BGB mit seinem privaten Vermögen dafür. Diese Haftungspflicht ist der Höhe nach nicht begrenzt. Bei der Festlegung der Deckungssumme sollte unbedingt bedacht werden, dass die Kosten im Schadensfall sehr schnell sehr hohe Beträge erreichen können – vor allem, wenn Personen betroffen sind, weil dann zu den medizinischen Kosten auch noch Schmerzensgeldforderungen kommen können.

    Anders als bei der KFZ Versicherung gibt es für die private Haftpflichtversicherung keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Mindesthöhe für die Versicherungssumme. Die Stiftung Warentest empfiehlt jedoch, keine Haftpflichtversicherung abzuschließen, bei der die Deckungssumme nicht mindestens drei Millionen Euro beträgt. Tatsächlich haben aber die meisten Anbieter bei ihren Tarifen von vornherein höhere Versicherungssummen vorgesehen, ohne dass dafür höhere Beiträge anfallen. Deckungssummen von 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sind heutzutage keine Seltenheit mehr.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren, wobei sich hierbei je nach Anbieter individuelle Unterschiede ergeben können. Grundsätzlich wird jedoch beim Antrag auf eine Haftpflichtversicherung folgendes abgefragt:

    1. Familiensituation: Bei vielen Versicherungsunternehmen gibt es Single- und Familientarife, bei einigen darüber hinaus auch noch einen Seniorentarif.
    2. Beruf: Die Frage nach dem Beruf ist vor allem bei denjenigen Anbietern der Haftpflichtversicherung wichtig, die einen speziellen Tarif für den öffentlichen Dienst im Programm haben.
    3. Deckungssumme: Einige Versicherer bieten die Wahl zwischen unterschiedlich hohen Deckungssumme für die Haftpflichtversicherung. In diesem Falle bedeutet eine höhere Versicherungssumme auch einen höheren Beitrag.
    4. Extraleistungen: Wer bestimmte Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Mitversicherung von Schlüsselverlusten wünscht, kann diese in vielen Fällen von Anfang an zum Basistarif dazu wählen. Dafür wird dann ebenfalls ein Aufschlag auf den Beitrag zur Haftpflichtversicherung fällig.

    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Haftpflichtversicherung?

    Haftpflichtversicherung - Kollegen vergleichen mit Tablett und Handy Ein Vergleich der Haftpflichtversicherung lohnt sich
    auf jeden Fall, egal ob Sie kurz vor dem erstmaligen Abschluss stehen oder schon lange einen Vertrag
    laufen haben und über einen Wechsel nachdenken.

    Die beiden Hauptanliegen sind dabei die folgenden:

    1. festzustellen, ob das Ihnen vorliegende Angebot für eine Haftpflichtversicherung alle für Sie wichtigen Leistungen beinhaltet und
    2. zu prüfen, welcher der in Frage kommenden Tarife das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Haftpflichtversicherung bietet.

    1. Leistungen der Haftpflichtversicherung

    Jede Haftpflichtversicherung deckt vier Arten von Schäden ab, nämlich

    • Sachschäden,
    • Personenschäden,
    • Mietraumschäden und
    • reine Vermögensschäden.

    Dabei können sich im Detail jedoch Unterschiede ergeben, beispielsweise bei der Höhe der Versicherungssumme. Hier sollten keine allzu großen Kompromisse gemacht werden, da nur eine ausreichend hohe Deckungssumme – empfohlen werden mindestens drei Millionen Euro – einen wirklichen Schutz bietet. Ebenfalls interessant wird es, wenn zusätzliche Komponenten zur Haftpflichtversicherung hinzukommen sollen, wie zum Beispiel die Mitversicherung von Schäden, die sich aufgrund des Verlustes von Schlüsseln ergeben. Auch der Einschluss von gemieteten und gepachteten Sachgegenständen sowie der sogenannten Gefälligkeitsschäden ist für viele Versicherungsnehmer relevant. Ein Vergleich der Haftpflichtversicherung zeigt auf, wie umfangreich das jeweilige Leistungspaket ist und welche Kosten unter Umständen anfallen, wenn zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden sollen.


    2. Das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Haftpflichtversicherung

    Wenn der Vergleich verschiedener Angebote zur Haftpflichtversicherung mehrere Tarife aufgezeigt hat, die allen Ansprüchen genügen, kann in einem zweiten Schritt anhand der Beitragshöhe recht unkompliziert festgestellt werden, welcher davon das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

    Möglichkeiten für den Vergleich der Haftpflichtversicherung

    Sie können den Vergleich Ihrer Haftpflichtversicherung kostenfrei und ohne großen Zeitaufwand durchführen, wenn Sie dafür unseren online-Vergleichsrechner nutzen. Dieser ermittelt anhand einiger weniger eingegebener Informationen innerhalb kürzester Zeit die in Frage kommenden Tarife zur Haftpflichtversicherung, wodurch Sie eine sehr gute Basis für Ihre Entscheidung erhalten. Anschließend können Sie uns

    • telefonisch
    • per E-Mail oder
    • per live-Chat

    kontaktieren, um einen noch detaillierteren Vergleich Ihrer Haftpflichtversicherung durchführen zu lassen. Selbstverständlich ist auch diese Serviceleistung für Sie stets kostenfrei und unverbindlich.


    Können die Beiträge zur Haftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Ja, es ist möglich, die Beiträge zur Haftpflichtversicherung bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Voraussetzung für eine solche Anrechenbarkeit ist, dass es sich bei der betreffenden Versicherung um eine personenbezogene Vorsorgemaßnahme und nicht um einen reinen Schutz des Privatvermögens handelt – und diese sieht der Staat bei der privaten Haftpflichtversicherung als gegeben.

    Die Anrechnung der Haftpflichtversicherung erfolgt nach § 10 EStG als Sonderausgabe. Allerdings ist zu beachten, dass auch die Beiträge für Kranken-, Pflege– und Rentenversicherungen an dieser Stelle angegeben werden – und dass es hierfür einen zulässigen Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro pro Jahr gibt.


    Was ist bei einer Kündigung der Haftpflichtversicherung zu beachten?

    Für die Kündigung eines Vertrages zur Haftpflichtversicherung gelten bei allen Anbietern einheitliche Kündigungsfristen:

    Für eine ordentliche Kündigung sind das drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Hierbei sollte unbedingt beachtet werden, dass das Versicherungsjahr nicht zwingend identisch mit dem Kalenderjahr ist. Das jeweilige Vertragsende ist in der Versicherungspolice angegeben. In der Regel verlängert sich die Haftpflichtversicherung automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht drei Monate vor Ablauf erfolgt. Bei Verträgen mit sehr langen Laufzeiten, das heißt mehr als fünf Jahre, darf der Versicherer festlegen, dass die Kündigung erstmalig nach Ablauf von drei Jahren möglich ist. Der Versicherungsnehmer zahlt schließlich bei so langfristigen Verträgen auch deutlich geringere Beiträge.

    Die außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung ist mit einer Frist von einem Monat möglich, bedarf aber in jedem Falle eines besonderen Grundes. In der Regel ist das

    • entweder eine Beitragserhöhung ohne die entsprechende Verbesserung der Leistungen
    • oder der Eintritt eines Schadensfalles (und zwar unabhängig davon, ob die Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert hat oder nicht).

    Sowohl der Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen haben das Recht, die Haftpflichtversicherung außerordentlich zu kündigen.

    Eines sollte dabei jedoch unbedingt beachtet werden:

    Haftpflichtversicherung - Freundliche Ansprechpartnerin Der Schutz der Haftpflichtversicherung ist für jede volljährige, sich nicht mehr in der Ausbildung befindliche Person unverzichtbar. Um gefährliche Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden, sollte die alte Haftpflichtversicherung niemals gekündigt werden, ohne dass rechtzeitig ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Dies gilt umso mehr für Versicherungsnehmer, die über eine Familienpolice ihre Partner und/oder Kinder mitversichert haben.


    Was ist bei einem Wechsel der Haftpflichtversicherung zu beachten?

    Sollten Sie als Versicherungsnehmer den Wunsch verspüren, Ihre Haftpflichtversicherung zu wechseln,
    dann ist dies selbstverständlich möglich.

    Ein Wechsel wird vor allem dann in Erwägung gezogen, wenn

    • die Versicherungsprämie erhöht wird, ohne dass auch das Leistungsangebot entsprechend verbessert wird
    • ein Schadensfall eingetreten ist
    • ein Vergleich ergibt, dass ein anderes Versicherungsunternehmen ein Angebot für eine Haftpflichtversicherung hat, bei dem dieselben Konditionen zu einem günstigeren Preis zu haben sind.

    Ein Wechsel der Haftpflichtversicherung ist in der Regel ohne Probleme möglich. Wichtig ist jedoch, dass die jeweilige Kündigungsfrist eingehalten wird. Diese beträgt bei einer ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Wenn die Beiträge ohne eine entsprechende Leistungsverbesserung erhöht werden, ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Dasselbe gilt bei Kündigungen aufgrund eines eingetretenen Schadensfalles.

    Beachtet werden sollte beim Wechsel der Haftpflichtversicherung, dass auch der neue (günstigere) Tarif alle wesentlichen Leistungskomponenten enthält, also beispielsweise eine ausreichend hohe Deckungssumme. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie zusätzliche Komponenten wie eine Schlüsselversicherung benötigen: Bei dem neuen Angebot zur Haftpflichtversicherung sollte nicht nur der Basistarif günstig(er) sein, sondern
    das komplette für Sie notwendige Leistungspaket. Außerdem sollten die Verträge unbedingt nahtlos ineinander übergehen, sodass keinerlei Lücken im Versicherungsschutz entstehen.