Grundfähigkeitsversicherung

    Weshalb ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

    Grundfähigkeitsversicherung - Zufriedene Frau Um die Bedeutung der Grundfähigkeitsversicherung ermessen zu können, muss zunächst einmal geklärt werden, was mit dem Begriff Grundfähigkeit gemeint ist.

    Wie es der Name bereits nahelegt, bezeichnet er diejenigen Fähigkeiten, die dem Menschen,
    wenn er gesund ist, von Natur aus mitgegeben
    sind bzw. die er natürlicherweise erlernt
    .

    Hierzu zählen zum Einen die Sinnesfunktionen
    wie Sehen oder Hören, aber auch grundlegende
    motorische Fähigkeiten wie zum Beispiel das Gehen.

    Für die Hinzuzählung zu den Grundfähigkeiten spielt es außerdem eine Rolle, wie wichtig die jeweilige Fähigkeit für die allgemeine Fähigkeit zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist. So zählen beispielsweise Riechen und Schmecken nicht dazu, weil der Verlust dieser Fähigkeiten zwar eine Beeinträchtigung darstellt, der Betroffene aber in den meisten Fällen dennoch weiterhin für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

    Im Zusammenhang mit der Grundfähigkeitsversicherung werden insgesamt 15 sogenannte
    Grundfähigkeiten anerkannt und in zwei Kategorien eingeteilt. Die erste umfasst die folgenden Fähigkeiten:

    • Sehen
    • Sprechen
    • Gebrauch der Hände
    • Orientierung

    Diese vier Grundfähigkeiten werden in der Versicherungsbranche auch als die Kardinalsfähigkeiten bezeichnet. In der zweiten Kategorie finden sich die übrigen zu den Grundfähigkeiten zählenden Fähigkeiten, nämlich:

    • Hören
    • Sitzen
    • Stehen
    • Gehen
    • Treppen steigen
    • Greifen
    • Knien
    • Bücken
    • Bewegung der Arme
    • Heben und Tragen
    • Auto fahren

    Die Frage, zu welche Kategorie eine Grundfähigkeit gehört, spielt immer dann eine Rolle, wenn es zum Verlust derselben kommt, denn die Grundfähigkeitsversicherung greift in direkter Abhängigkeit davon: Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte eine der Kardinalsfähigkeiten oder aber mindestens drei der übrigen Grundfähigkeiten verliert. Auch hier zeigt sich die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Relevanz für die Fähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Einige Anbieter haben für ihre Grundfähigkeitsversicherung in jüngerer Zeit noch eine 3. Kategorie eingeführt, welche die wichtigsten geistigen Fähigkeiten beinhaltet, das heißt:

    • Konzentration bzw. Aufmerksamkeit
    • Auffassungsgabe
    • Gedächtnis
    • Planen von Handlungen.

    Meist wird bei einer solchen Einteilung in drei Kategorien der Orientierungssinn ebenfalls mit in die Gruppe der geistigen Fähigkeiten hineingenommen. Auch bei dieser Kategorie genügt der Ausfall einer der genannten Grundfähigkeiten, damit die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung ausgezahlt werden.

    Der Zweck der Grundfähigkeitsversicherung besteht nun darin, die versicherte Person für den Fall abzusichern, dass sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit eine oder mehrere dieser Grundfähigkeiten verliert. Wenn der Versicherungsfall eintritt, dann erhält der Versicherte aus seiner Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, deren Höhe im Voraus vereinbart wird. Einer der großen Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass die Leistungsauszahlung nicht davon abhängt, ob der Versicherte tatsächlich völlig erwerbsunfähig ist oder nicht. Es ist theoretisch möglich, dass er nach dem Verlust der Grundfähigkeit weiter arbeitet und dennoch seine Rente bezieht. Denn entscheidend für die Leistungsauszahlung ist der Verlust der Fähigkeit(en), nicht die Konsequenz daraus.

    Die wichtigste Bedeutung der Grundfähigkeitsversicherung ist wohl darin zu sehen, dass sie eine mögliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. Sie ist dabei vor allem für diejenigen attraktiv, die entweder gar keine oder aber nur eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen,
    weil sie vielleicht:

    • psychisch krank sind,
    • körperliche Vorerkrankungen haben,
    • in einem sehr risikoreichen Beruf arbeiten oder
    • sehr riskante Hobbys pflegen.

    Oftmals können Menschen, die keine (günstige) Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, trotzdem eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Somit sind auch sie für den Ernstfall abgesichert. Hinzu kommt, dass die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht, sehr klar zu beantworten ist – lange Begutachtungen sind somit überflüssig. Darüber hinaus ist die Grundfähigkeitsversicherung im Regelfall auch deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung.


    Welche Leistungen sind in einer Grundfähigkeitsversicherung versichert?

    Grundfähigkeitsversicherung - Taschenrechner mit einem Stift Die Leistung der Grundfähigkeitsversicherung besteht in der Auszahlung einer monatlichen Rente, deren Höhe beim Abschluss des Vertrages festgelegt wird und die der Versicherte also selbst mitbestimmen kann, zum Beispiel 1000 Euro pro Monat.

    Die Höhe der gewünschten bzw. vereinbarten Rente
    hat dabei natürlich einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Der große Vorteil ist jedoch,
    dass der Versicherte:

    1. genau weiß, wann (in welchem Falle) er die Leistungen aus seiner Grundfähigkeitsversicherung erhält und
    2. ebenso genau weiß, wie hoch diese Leistungen sein werden.

    Außerdem bleibt die Höhe der im Versicherungsfall auszuzahlenden Rente bei der Grundfähigkeitsversicherung immer konstant, selbst für den Fall, dass der Versicherte trotz des Verlustes einer oder mehrerer Grundfähigkeiten weiterhin arbeiten kann.


    Was ist vor Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung zu beachten?

    Antragsunterlagen- Obwohl die Grundfähigkeitsversicherung an deutlich weniger Bedingungen geknüpft ist als beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, sind vor dem Abschluss einige wenige Dinge zu beachten bzw. zu bedenken.

    So kann es möglicherweise sein, dass der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitsversicherung für einige ganz spezielle Lebens- bzw. berufliche Situationen nicht ausreicht. Ein Parfümdesigner oder Restaurantkritiker zum Beispiel wäre durch den Verlust seines Geruchs- bzw. Geschmackssinns ganz erheblich beeinträchtigt, obwohl dieser aus Sicht der Versicherungsunternehmen im Allgemeinen keinen Versicherungsfall für die Grundfähigkeitsversicherung darstellt.

    Dasselbe gilt für Musiker, wenn diese „nur“ das Hörvermögen verlieren: Die Grundfähigkeitsversicherung würde aufgrund der Zuordnung zur Kategorie 2 noch nicht zahlen, obwohl die berufliche Existenz (und in vielen Fällen vielleicht sogar der gesamte Lebensinhalt) mit einem Schlag vernichtet wären. Für solcherlei Spezialfälle wäre daher in der Tat zu überlegen, ob entweder für eine Grundfähigkeitsversicherung die gängigen Versicherungsbedingungen ausgeweitet werden oder aber doch eventuell ein anderes Produkt vorzuziehen ist.

    Außerdem sollte sich der Versicherungsanwärter darüber im Klaren sein, dass die Grundfähigkeitsversicherung nur dann greift, wenn die jeweilige Grundfähigkeit für mindestens ein Jahr ausfällt bzw. abzusehen ist, dass sie mindestens solange ausfallen wird. Eine vorübergehende Lähmung der unteren Extremitäten wäre somit noch kein Versicherungsfall für die Grundfähigkeitsversicherung. Erst nachdem sie bereits ein Jahr besteht oder aber wenn von Anfang an klar ist, dass die Erkrankung nicht heilbar ist bzw. die Unfallfolgen nicht reparabel sind, wird die monatliche Rente ausgezahlt.

    Zu guter Letzt ist zu bedenken, dass bei der Grundfähigkeitsversicherung trotz der im Vergleich zu anderen Versicherungen einfacheren Aufnahmebedingungen doch nicht gänzlich auf die Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Die Ausschlusskriterien sind allerdings in den meisten Fällen weniger streng. So spielen beispielsweise psychische Vorerkrankungen eine deutlich geringere Rolle. Bei manchen Anbietern entscheidet auch die Höhe der gewünschten Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung über den Umfang der Gesundheitsprüfung.


    Wann leistet eine Grundfähigkeitsversicherung – Leistungsfall?

    Es gibt kaum eine andere Personenversicherung, bei der das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Versicherungsfalles oder Leistungsfalles so eindeutig definierbar ist wie bei der Grundfähigkeitsversicherung. Zudem ist die Voraussetzung dafür stets einwandfrei und mit vergleichsweise geringem Aufwand feststellbar.

    Die Grundfähigkeitsversicherung leistet immer dann, wenn beim Versicherungsnehmer:

    • eine der Grundfähigkeiten aus Kategorie 1 (Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände, Orientierung) oder
    • drei der Grundfähigkeiten aus Kategorie 2 (Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien, Bücken, Sitzen, Stehen, Heben und Tragen, Greifen, Bewegung der Arme, Auto fahren) oder (falls so vereinbart)
    • eine der Grundfähigkeiten aus Kategorie 3 (Planen von Handlungen, Auffassungsgabe, Konzentration, Gedächtnis)

    für mindestens ein Jahr ausgefallen ist/sind oder aller Voraussicht nach ausfallen wird/werden. Als Ursachen für den Ausfall der Grundfähigkeit(en) erkennt die Grundfähigkeitsversicherung an:

    • Krankheit,
    • Kräfteverfall und
    • Unfall

    Außerdem gilt der Versicherungsfall bei der Grundfähigkeitsversicherung immer dann als eingetreten, wenn dem Versicherungsnehmer die Pflegestufe II oder III zugesprochen wird. Einige Anbieter zahlen die Leistungen auch bereits aus, wenn die Pflegestufe I anerkannt wird oder wenn für die versicherte Person eine gesetzliche Betreuung angeordnet wurde.


    Wann leistet eine Grundfähigkeitsversicherung nicht?

    Grundfähigkeitsversicherung - Arzt erklärt Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt die
    vereinbarten Versicherungsleistungen nicht aus,
    wenn dem Versicherungsnehmer andere als die aufgelisteten Fähigkeiten abhanden kommen,
    also beispielsweise Riechen und Schmecken.

    Des Weiteren gilt der Versicherungsfall als nicht eingetreten, wenn die Beeinträchtigung weniger
    als ein Jahr
    andauert. Und selbstverständlich leistet
    die Grundfähigkeitsversicherung auch dann nicht,
    wenn sich der Versicherte den Schaden bewusst selbst zugefügt hat.

    Ähnliches gilt für Schäden, die durch:

    • strafbare Handlungen,
    • kriegerische Ereignisse oder
    • Zwischenfälle mit Kernenergie auftreten.

    Auch das Verschweigen relevanter Vorerkrankungen, deren Auswirkung dann der Ausfall einer oder mehrerer Grundfähigkeiten ist, kann zu einer Verweigerung der Rentenzahlungen führen. Und zu guter Letzt greift die Grundfähigkeitsversicherung in aller Regel auch bei psychischen Erkrankungen nicht.


    Können Zusatzbausteine versichert werden?

    Da die Grundfähigkeitsversicherung per se bereits ein sehr klar definiertes und in sich geschlossenes Leistungsspektrum bietet, gibt es nur noch weniges, was als zusätzlicher Baustein hinzugefügt werden könnte bzw. müsste. Es ist allerdings bei einigen Anbietern möglich, beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung auch einen zusätzlichen Vertrag für die Kinder zu erhalten. In vielen Fällen ist es dann so, dass diese zu besonders günstigen Konditionen mitversichert werden können. Es ist jedoch auch möglich, eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder abzuschließen, ohne dass vorher ein Vertrag für ein Elternteil unterzeichnet wird. Einige Anbieter ermöglichen auch eine Zusatzvereinbarung, die vorsieht, dass die Grundfähigkeitsversicherung für das Kind später in eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann – und das oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

    Bei manchen Anbietern finden sich auch zusätzliche Angebote zur Grundfähigkeitsversicherung für bestimmte Berufsgruppen. Die WWK beispielsweise bietet besondere Leistungen für Menschen, die

    • im Bergbau
    • in der Industrie bzw. Rohstoffverarbeitung
    • in der Transport- und Logistikwirtschaft
    • im Baugewerbe und im Handwerk
    • in der Land- oder Forstwirtschaft

    arbeiten. Die zusätzlichen Leistungen beinhalten sinnvolle Ergänzungen der regulären Grundfähigkeitsversicherung, zum Beispiel:

    • Leistungszahlung bei Verlust des Gleichgewichtssinns
    • vorübergehende Leistungszahlung bei schweren Verbrennungen oder Verätzungen
    • Hinterbliebenenschutz in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 36 Monatsrenten, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines Arbeitsunfalls verstirbt

    Auf jeden Fall lohnt es sich, vor Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung mit dem Versicherungsunternehmen zu kommunizieren und eventuelle zusätzliche Notwendigkeiten anzugeben, um prüfen zu lassen, ob diese mit in den Vertrag aufgenommen werden können.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Bei der Grundfähigkeitsversicherung kann der Versicherungsnehmer zunächst einmal selbst das Datum bestimmen, zu dem die Versicherung beginnen soll. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten: Der tatsächliche Versicherungsschutz beginnt erst, wenn

    1. das Versicherungsunternehmen den Antrag geprüft und bewilligt sowie dem Versicherungsnehmer die Versicherungsurkunde (Police) zugestellt hat und
    2. die erste fällige Prämie gezahlt wurde. Je nach Anbieter hat der Versicherungsnehmer hierfür unterschiedlich lange Zeit, beispielsweise 14 Tage ab Zugang der Police.

    Zudem sollte berücksichtigt werden, dass beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung in der Regel eine Gesundheitsprüfung erfolgt, die die Voraussetzung für die Annahme des Versicherungsantrags ist. Hieraus folgt, dass zwischen der Antragstellung und der Zustellung der Police etwas mehr Zeit vergehen kann als es bei Versicherungen ohne eine solche Überprüfung der Fall ist. Wer also aus irgendeinem Grund den Beginn des Versicherungsschutzes seiner Grundfähigkeitsversicherung zu einem ganz konkreten Zeitpunkt benötigt, sollte auf jeden Fall seinen Antrag rechtzeitig stellen.

    Grundfähigkeitsversicherung - Freundlicher Mann mit einer Uhr


    Welche Deckungssummen sind sinnvoll?

    Bei der Grundfähigkeitsversicherung werden die Leistungen generell in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt. Deswegen sollte als „Deckungssumme“ ebenfalls die Höhe der im Versicherungsfall zu erwartenden Rente betrachtet werden.

    Einer der großen Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass die Leistungsauszahlung vollkommen unabhängig davon erfolgt, ob und wenn ja wie viel die versicherte Person nach dem Eintritt des Versicherungsfalles noch arbeiten kann. Ebenso ist es für die Ansprüche des Versicherten unerheblich, ob er eventuell noch andere finanzielle Unterstützungen (zum Beispiel in Form einer staatlichen Erwerbsminderungsrente) erhält. Für die Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung bedeutet dies, dass sie so gewählt werden muss, dass sie gegebenenfalls als einzige Einkommensquelle ausreichen würde, wobei es aber in der Realität durchaus möglich ist, dass noch andere Einkünfte hinzukommen.

    Viele Versicherer bieten bei der Grundfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente bis zu 1000 Euro eine vereinfachte Gesundheitsprüfung an – oftmals sogar telefonisch durchführbar. Dieser Umstand macht diese Rentenhöhe für viele Versicherungsanwärter attraktiv, vor allem, wenn Sie unter bestimmten Vorerkrankungen leiden. Aber es kann natürlich auch eine höhere Rente vereinbart werden. Insofern kann die Grundfähigkeitsversicherung an die jeweiligen Ansprüche des Versicherungsnehmers und an den Lebensstandard, den er zu halten wünscht, angepasst werden.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Die Höhe der Beiträge richtet sich bei der Grundfähigkeitsversicherung nach verschiedenen Kriterien, vornehmlich sind dies:

    • die vereinbarten Leistungen
    • zusätzliche Bausteine
    • der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und die damit verbundenen persönlichen Gesundheitsrisiken
    • die Laufzeit
    • die berufliche Gefahrenklasse

    Die Leistungen

    Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist es weniger der Umfang der versicherten Risiken, der zwischen den verschiedenen Anbietern variiert, sondern vor allem die Höhe der vereinbarten monatlichen Rente, die im Versicherungsfall bezogen wird. Je höher diese ist, desto höher sind auch die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung.


    Zusätzliche Bausteine

    Werden im Rahmen der Grundfähigkeitsversicherung zusätzliche Bausteine vereinbart, dann fallen hierfür in der Regel auch höhere Beiträge an. Einige Versicherungsunternehmen bieten beispielsweise die Mitversicherung der Kinder an. Bei anderen wiederum besteht die Möglichkeit, statt der zeitlich begrenzten eine lebenslange monatliche Rente zu vereinbaren. Auch diese führt natürlich zu höheren Beiträgen für die Grundfähigkeitsversicherung.


    Der Gesundheitszustand

    Der Beitrag zur Grundfähigkeitsversicherung erhöht sich mit einem steigenden persönlichen gesundheitlichen Risiko des Versicherungsnehmers, wobei dies natürlich vor allem für solche Faktoren gilt, die mit den Grundfähigkeiten bzw. mit dem möglichen Verlust einer solchen in direktem Zusammenhang stehen. Dies leuchtet auch ein, denn ein Versicherungsanwärter, der bereits einen Bandscheibenvorfall hatte, ist sicherlich mehr gefährdet, irgendwann nicht mehr gehen zu können, als ein Mensch ohne Rückenprobleme. Es kann sogar vorkommen, dass bestimmte Krankheitsbilder vonseiten des Versicherungsunternehmens ausgeschlossen werden, wenn das Risiko als zu hoch eingestuft wird. Gänzliche Ablehnungen hingegen, wie sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mitunter erteilt werden, sind bei der Grundfähigkeitsversicherung eher selten.

    Grundfähigkeitsversicherung - Frau beim Physiotherapie


    Die Laufzeit

    Beim Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung wird unter anderem festgelegt, wie lange die Leistungen gezahlt werden, wenn der Versicherungsfall eintritt. Diese Festlegung erfolgt anhand des Lebensalters, also beispielsweise bis 60, 65 oder 67 Jahre. Die Beiträge steigen mit der Anzahl an Jahren, die die Grundfähigkeitsversicherung läuft, aber auch mit dem Lebensalter des Versicherungsnehmers. Denn im Alter ist das Risiko, eine oder mehrere Grundfähigkeiten zu verlieren, statistisch gesehen deutlich höher als in jüngeren Jahren.


    Die berufliche Gefahrenklasse

    Zu guter Letzt hat auch der ausgeübte Beruf einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung. Menschen, die in ihrem Arbeitsumfeld großen Gefahren ausgesetzt sind – auch wieder mit besonderem Augenmerk auf die Grundfähigkeiten – bezahlen oftmals höhere Beiträge als beispielsweise Büroangestellte. Andererseits gibt es aber dafür mitunter besondere Zusatzangebote für bestimmte Berufe, wie beispielsweise die Mitversicherung des Gleichgewichtssinns.

    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung?

    Ein Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung bringt mehrere Vorteile mit sich und sollte daher vor dem Abschluss unbedingt durchgeführt werden. Zunächst einmal können Sie dank des Vergleichs feststellen, inwiefern der Ihnen angebotene Preis wirklich günstig ist. Darüber hinaus erlaubt Ihnen ein Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung aber auch einen genaueren Einblick in die Versicherungsbedingungen.

    Hierauf sollten Sie besonders achten, wenn Sie Ihr Angebot zur Grundfähigkeitsversicherung dem Vergleich unterziehen:

    • Leistungsdauer (lebenslange Rente oder bis zu welchem Alter?)
    • Leistungsanspruch (gibt es Wartezeiten?)
    • Flexibilität (Möglichkeiten der Nachversicherung)
    • Wechseloptionen (vor allem bei Schülern und Studenten)
    • zusätzliche Leistungen (wie Hinterbliebenenschutz)
    • Anpassung an den Bedarf (Sonderkonditionen für bestimmte Berufsgruppen)
    • Geltungsbereich (in der Regel weltweit!)

    Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Ihre Grundfähigkeitsversicherung durchführen lassen möchten.


    Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?

    Ja, es ist möglich, den Vertrag für die Grundfähigkeitsversicherung flexibel zu gestalten. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, nämlich

    1. die Vereinbarung einer Dynamik und
    2. die Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie.

    1. Die Vereinbarung einer Dynamik

    Grundfähigkeitsversicherung - Mann mit einer Frau Die Vereinbarung einer dynamischen Grundfähigkeitsversicherung hat den Zweck, die im Versicherungsfall zugesagten Leistungen an die Inflation anzupassen. Auf diese Weise soll abgesichert werden, dass die versicherte Person auch bei sehr langen Laufzeiten der Grundfähigkeitsversicherung keine Einbußen durch eine abnehmende Kaufkraft des Geldes in Kauf nehmen muss. Mit der vereinbarten jährlichen Steigerung der Leistungen (beispielsweise um 3 Prozent) werden allerdings in der Regel auch die Beiträge entsprechend angehoben.


    2. Die Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie

    Die Nachversicherungsgarantie kann vereinbart werden, um die Grundfähigkeitsversicherung möglichst flexibel zu gestalten. Sie beinhaltet die Möglichkeit, die vereinbarten Versicherungsleistungen – und mit ihnen natürlich auch die Beiträge – im Nachhinein anzupassen, falls sich die Lebensumstände maßgeblich ändern. Anlässe für eine solche Nachversicherung können zum Beispiel

    • Hochzeiten,
    • Geburten oder
    • Kreditaufnahmen zum Kauf einer Wohnimmobilie

    sein. In den genannten Fällen steigt der zu erwartende Finanzbedarf, wodurch eine Erhöhung der vereinbarten monatlichen Rente oder Erwerbsminderungsrente sinnvoll wird. Ebenso ist es aber auch möglich, dass sich eine Senkung anbietet, zum Beispiel, wenn die Kinder aus dem Haus sind und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen oder wenn der Kredit für eine Wohnimmobilie vollständig abbezahlt ist.


    Können die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Ja, es ist möglich, die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung von der Steuer abzusetzen, und zwar als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Die Grundfähigkeitsversicherung wird demzufolge steuerlich wie eine Lebensversicherung behandelt. Allerdings teilt sie sich den abzugsfähigen Betrag in Höhe von 1.900 bzw. 2.800 Euro pro Jahr mit den Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung ( Krankenhaustagegeldversicherung ) , Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und weiteren Vorsorgeaufwendungen.

    Die im Leistungsfall ausgezahlte monatliche Rente wird nach § 22 EStG mit dem Ertragsanteil versteuert. Dieser bezeichnet den Anteil der Rentensumme, auf den Steuern erhoben werden. Er hängt vom Alter beim Auszahlungsbeginn ab und beträgt beispielsweise für einen Rentenbeginn mit 50 Jahren 30 Prozent, mit 63 Jahren 20 Prozent und mit 76 Jahren 10 Prozent.


    Was ist bei einer Kündigung der Grundfähigkeitsversicherung zu beachten?

    Die Kündigung der Grundfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist es im Regelfall so, dass der Versicherungsnehmer dann keinerlei Leistungen ausgezahlt bekommt. Da es sich hier um eine reine Risikoversicherung handelt, wird das Kapital der versicherten Person nicht angespart und deswegen auch nicht zurückgezahlt. Allerdings bieten einige Versicherer, zum Beispiel die Canada Life, eine Teilkündigung an. Das bedeutet, dass der Vertrag aufrecht erhalten wird, aber die Höhe der im Leistungsfall auszuzahlenden monatlichen Rente gesenkt wird. Diese Senkung hat natürlich auch niedrigere Beiträge zur Folge. Die Canada Life fordert jedoch, dass bei einer solchen Teilkündigung die verbleibende monatliche Rente noch mindestens 500 Euro beträgt.

    Eine (teilweise) Beitragsfreistellung ist bei einigen Anbietern zulässig, bei anderen wiederum nicht. Aber auch sie ist mit finanziellen Verlusten verbunden. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung eingehend zu prüfen und gegebenenfalls einen professionellen Berater hinzuzuziehen.


    Was ist bei einem Wechsel der Grundfähigkeitsversicherung zu beachten?

    Grundfähigkeitsversicherung - Nette Ansprechpartnerin Ein Wechsel der Grundfähigkeitsversicherung ist selbstverständlich möglich. Allerdings sollte er wohl überlegt sein. Da für jede Grundfähigkeitsversicherung vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, gilt dies natürlich auch, wenn Sie vorher bei einem anderen Unternehmen versichert waren.

    Sollte also seit dem Abschluss des vorherigen Vertrages eine längere Zeit vergangen sein oder
    Sie sogar inzwischen an bestimmten Leiden
    erkrankt sein, dann ist es sehr gut möglich, dass der neue Vertrag andere Bedingungen aufweist
    und/oder die Beiträge eventuell höher liegen. Deswegen lohnt es sich, vor einem eventuellen Wechsel
    genaue Erkundigungen einzuholen.